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Das Kalenderblatt

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KW 8 / 2010

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Der Anfang vom Ende?

Vor 35 Jahren: BVerfG kippt als "Fristenregelung" beschlossene Reform des §218

25.02.1975: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die vom Bundestag verabschiedete Fristenregelung (26.04.1974), die den Schwangerschaftsabruch in den ersten 12 Wochen straffrei lässt, für verfassungswidrig und erklärt:

Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung" mehr zum BVG-Urteilsspruch (Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion (193) sowie fünf Unionsregierte Länder hatten eine Normenkontrollklage eingereicht.)

Ein Jahr später wird im Bundestag eine "Indikationslösung" beschlossen, die Abtreibungen in sozialen Notlagen straffrei lässt. Nach der Wiedervereinigung scheitert die Fristenregelung 1993 erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Seit 1995 ist der Schwangerschaftsabruch in den ersten 12 Wochen mit Beratungsschein gemäß §218a straffrei.

* * *

Obwohl also bereits zweimal als verfassungswidrig verurteilt, haben wir heute de facto eine Fristenregelung, denn seit der ersten §218-Reform 1975 wurden wahrscheinlich über 5 Millionen Kinder nicht geboren.

Brauchen wir also andere Gesetze? Ich meine nein, denn wenn wir die Gesetze leben würden, die wir haben, hätten wir diese traurige Bilanz nicht. Aber die "Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage", die nach §219 zum "Schutz des ungeborenen Lebens" dienen soll, funktioniert nicht.

Die gesetzlich vorgeschriebene und staatlich finanzierte Beratung liegt zu einem Großteil in den Händen von Pro Familia, einer Organisation, die nach eigenen Angaben mit dem Ziel gegründet wurde, "Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren". Es wird - auch angesichts des demografischen Wandels - Zeit, dass der Staat nicht Organisationen fördert, die hauptsächlich Beratungsscheine ausstellen, sondern endlich die, die sich konsequent und liebevoll für das Leben der Mutter und für das Leben des Kindes einsetzen.

Uwe Schütz

mehr bei uns über die historische Entwicklung des § 218:
 
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