| Recht auf Leben auf der KippeFrauenrechtekomitee des EU-Parlaments fordert Legalisierung von 
              Abtreibung04.10.2013: Das Komitee 
              für Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit des Europäischen 
              Parlaments (FEMM, Committee on Women's Rights and Gender Equality) 
              hat einen Berichtsentwurf vorgelegt, in dem das Recht auf Abtreibung 
              in der ganzen EU gefordert wird. Unter Berufung auf zahlreiche internationale 
              Verträge und Abmachungen wie die Allgemeine 
              Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Kinderrechtskonvention 
              von 1989 wird in dem Entwurf unter anderem eine Vereinheitlichung 
              des Sexualkundeunterrichts und ein allgemeines Recht auf Abtreibung 
              in der EU gefordert.  Das Papier steht am Dienstag 
              im Straßburger Parlamentsplenum zur Abstimmung. Es handelt 
              sich nicht um einen Gesetzestext, sondern soll ein politischer Appell 
              an die 28 EU-Regierungen sein.  Kritiker weisen darauf hin, dass man damit geltendes Recht ignoriertKritiker des Entwurfs 
              machen darauf aufmerksam, dass der Entwurf sich nicht nur für 
              unbeschränkte Abtreibung einsetzt, sondern darüber hinaus 
              auch jene unter Druck setzt, die sich aus Gewissensgründung 
              gegen Abtreibung aussprechen und nicht daran teilnehmen möchten. 
              »Die Mehrheit des Komitees, die für den Bericht gestimmt 
              hat, ignoriert rundheraus, dass es im internationalen Recht kein 
              Recht auf Abtreibung gibt. Sie ist bereit, international akzeptierte 
              Rechte wie das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen 
              zu opfern.« Forderung des Frauenrechtekomitees widerspricht EuGH-UrteilFür die Initiative 
              "Christdemokraten für das Leben (CDL)" stellt der 
              Entwurf einen "massiven Angriff auf die Menschenwürde 
              und das Recht auf Leben ungeborener Kinder dar".  Mit dem Berichtsentwurf 
              demonstriert das Komitee nach Auffassung der Kritiker vor allem 
              seine Ignoranz gegenüber geltendem Recht und verweist auf das 
              Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den Stammzellenforscher 
              Oliver Brüstle.  Der EuGH hatte festgestellt, 
              dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle 
              beginnt und von diesem Zeitpunkt an von den europäischen und 
              nationalen Institutionen zu schützen ist. Insofern widerspreche 
              der Berichtsentwurf geltendem Recht.  Bürgerbegehren "EINER VON UNS"Insbesondere widerspricht 
              es dem Rechtsempfinden von über 1,3 Millionen Bürgern, 
              die sich bisher mit Unterschrift an dem  Bürgerbegehren 
              "Einer von uns" beteilitg haben. Sollten sich die Unterschriften 
              als gültig erweisen, werden sich die EU-Institutionen in den 
              nächsten Monaten auch damit befassen müssen.  Unterstützt werden 
              kann EINER VON UNS bis zum 1. November 2013 auf offiziellen Unterschriften-Listen 
              und on-line unter www.1-von-uns.de Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz |