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Europäischer Gerichtshof: Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene

Sind Ungeborene keine Person?

Europäischer Gerichtshof: Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene

27.07.04: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am 8. Juli 2004 die Klage einer Französin zurück, die wegen einer ärztlichen Verwechslung ihr ungeborenes Kind verloren hatte. Im vorliegenden Fall könne kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des menschlichen Lebens geltend gemacht werden. Abtreibungsgegnern reagierten mit Empörung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Nach einer Verurteilung des Arztes in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung hob der französische Kassationsgerichtshof die Verurteilung wieder auf mit der Begründung:

Der Fötus könne nicht als menschliche Person mit Anspruch auf rechtlichen Schutz erachtet werden.

Sechs Monate altes ungeborenes Kind ist keine Person im Sinne der Menschenrechtskonvention

Die Straßburger Richter schlossen sich diesem Urteil an. Im vorliegenden Fall könne kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des menschlichen Lebens geltend gemacht werden. Es sei „weder wünschenswert noch derzeit möglich“, auf die „abstrakte Frage“ zu antworten, ob das ungeborene Kind eine Person im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, heißt es in dem Urteil.

Nur drei der vierzehn Richter, darunter der Deutsche Georg Ress, erklärten in einem Minderheitenvotum, dass das Recht auf Schutz des Lebens auch für ungeborene Kinder gelte.

CDL spricht von „Skandalurteil“

Die Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr (Königstein/Taunus), sprach von einem „Skandalurteil“, das der Rechtslage der meisten Mitgliedsstaaten nicht entspreche. „Wenn man bedenkt, dass heute Ärzte weltweit bemüht sind, Frühgeborenen ab der 21. Schwangerschaftswoche das Leben außerhalb des Mutterleibes zu ermöglichen, ist es unfassbar, dass in diesem Rechtsstreit einem sechs Monate alten ungeborenen Kind das Menschsein da facto aberkannt wird“, so Frau Löhr.

Der Gerichtshof ist hat nichts mit der EU zu tun

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im franzöischen Straßburg ist eine Institution des Europarats. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dem obersten Gericht der Europäischen Union.

27.07.2004, Quelle: Ev. Nachrichtenagentur idea.de