Selbstbestimmung
            Vor 70 Jahren: Gründung von Pro Familia
            
               
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                   "Schwangerschaftsabbruch 
                    - Das Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung" Titel 
                    von pro familia medizin - Ausg. 3-4/2012 
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                   "Gender/Queer 
                    - Beratung und Unterstützung mit Regenbogen-kompetenz" 
                    Titel von pro familia magazin Ausg. 2/2022 
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                   "§218 
                    - 150 Jahre Kriminalisierung sind genug" Titel 
                    von pro familia magazin 2-3/2021 
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                "Gegner*innen 
                  sexueller und reproduktiver Rechte" Titel 
                  von pro familia magazin 1/2020  | 
               
             
            23.12.1952: In Kassel 
              wird die Deutsche Gesellschaft für Ehe und Familie- 
              kurz: Pro Familia- 
              gegründet. Ziel des Vereins ist, einen nicht-staatlichen und 
              nicht-konfessionellen Fachverband für Fragen der Sexualität 
              und der Familienplanung zu schaffen.  
            Mit der Markteinführung 
              der Pille und mit der Reform 
              des §218 (StGB) baut Pro Familia seine Beratungsstellen 
              aus. Seit der 2. 
              Reform des §218 StGB (1995), nach der Abtreibung innerhalb 
              der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nach Beratung straffrei 
              bleibt, stellt Pro Familia Beratungsscheine aus. 
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            Bei der Gründung 
              des Vereins war das Motto: Jedes Kind hat ein Recht, erwünscht 
              zu sein". Heute kann man in Selbstdarstellungen nachlesen, 
              dass Pro Famila 1952 mit dem Ziel gegründet wurde, die Reform 
              des Sexualstrafrechts voranzutreibenund Schwangerschaftsabbrüche 
              zu legalisieren.  
            Aber nach §219 
              StGB hat sich die Beratung von dem Bemühen leiten 
              zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen 
              und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. 
              Ob das bei Pro Familia immer der Fall ist? 
            Das 
              Allgemeine Menschenrecht 
              auf Leben (Artikel 3) hat Pro Familia jedenfalls auf die Frau reduziert: 
              Das Leben keiner Frau darf durch Schwangerschaft einem Risiko ausgesetzt 
              werden.  
            Aber trotz Familienplanung 
              kommen Kinder am Ende doch eher überraschend und vielleicht 
              auch erst einmal ungelegen.  
            Wohl auch um unangenehmen 
              Situationen aus dem Weg zu gehen, begleitete Maria ihren Verlobten 
              hochschwanger auf eine beschwerliche Reise von Nazareth nach Bethlehem, 
              denn das Kind war nicht von ihm. Heute wäre es ein Fall für 
              den Beratungsschein. Doch die vermutlich 16-jährige Maria hatte 
              der Schwangerschaft ausdrücklich zugestimmt mit den Worten: 
              Mir geschehe, wie du gesagt hast (Lukas 1,38) 
            Und auch deshalb können 
              wir Weihnachten 
              einen happy Birthday" feiern. 
            Autor: Uwe Schütz 
              Sprecher: Heiko Müller 
            Der Kalenderblatt-Autor 
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