Werbevorbot für Abtreibungen wackelt
            Petition zur Abschaffung des §219 StGB
            12.12.2017: Die Gießener 
              Ärztin Kristina Hänel  
              hat nun heute vor dem Reichstagsgebäude in Berlin Abgeordneten 
              verschiedener Parteien eine Petition mit 150.000 Unterschrift überreicht, 
              in der die Abschaffung des betreffenden Paragrafen §219 StGB 
              gefordert wird.  
            Abgeordnete von Linkspartei, 
              SPD, Grünen und der FDP unterstützen den Antrag: Ärztinnen 
              und Ärzte müssten die Freiheit haben, über Schwangerschaftsabbrüche 
              sachlich und fachlich informieren zu können, sagte die die 
              Frauenpolitikerin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, anlässlich 
              der Übergabe. Es sei jetzt an den Abgeordneten des Bundestags, 
              für rechtliche Klarheit zu sorgen. Ärzte würden sonst 
              "kriminalisiert", die Versorgung der Frauen gerade in 
              ländlichen Gebieten schon heute nicht mehr ausreichend. 
            Anlass der Aktion ist 
              die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel, 
              die auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert 
              hatte und dafür auf der Grundlage des § 219a zu einer 
              Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden war.  
            Hilfe für Frauen statt Werbung für Abtreibung
            Eine Gruppe des Bundesverbands 
              Lebenrecht war bei der Übergabe der Petition ebenfalls anwesend. 
              Sie starteten zeitgleich ihre Kampagne Keine Werbung für 
              Abtreibung. Sie werben auf Plakaten mit Aufschriften wie Hilfe 
              für Frauen statt Werbung für Abtreibung und Paragraf 
              219a schützt Frauen und Kinder für ihre Position. 
              Für schwangere Frauen würde sich durch die Streichung 
              von Paragraf 219 a nichts zum Besseren wenden, heißt es in 
              einer Erklärung. 
            Hänel wehrt sich gegen die Kritik von Lebensschützern
            Die zu einer Geldstrafe 
              verurteilte Ärztin Kristiana Hänel berät nach eigener 
              Aussage in ihrer sexualtherapeutischen Arbeit oft Paare, die ungewollt 
              kinderlos bleiben. Außerdem betreut sie ein Projekt für 
              missbrauchte Kinder. Sie wehrt sich gegen die Kritik von Lebensschützern. 
              Sie sei aus tiefster Seele Ärztin, sagt sie gegenüber 
              dem Tagesspiegel. Ich rette im Rettungsdienst Leben, ich arbeite 
              mit Menschen, die als Kinder an Heizkörper gefesselt wurden. 
              Und da reden die davon, ich würde ungeborene Kinder töten? 
              Wissen die überhaupt, was das mit mir macht? 
            Es gibt kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch
            Das Zentralkomitee der 
              deutschen Katholiken (ZdK) hatte bereits in der vergangenen Woche 
              dazu aufgerufen, am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche 
              festzuhalten. In der aktuellen Debatte über den Paragraf 
              219a des Strafgesetzbuchs wird so getan, als gäbe es ein Recht 
              auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische 
              Dienstleistung wie jede andere, sagte ZdK-Präsident Thomas 
              Sternberg. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz 
              und gar nicht so ist. 
            Quelle: jesus.de-Newsletter 
              vom 12.12.2017 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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