Supereinfach
            Rezeptfreiheit für "Pille danach" nun auch durch 
              den Bundesrat 
             06.03.2015: 
              In wenigen Tagen wird die "Pille danach" rezeptfrei in 
              Apotheken erhältlich sein. Am heutigen Freitag hat auch der 
              Bundesrat mit großer Mehrheit dafür grünes Licht 
              geben. Die Präparate ellaOne mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat 
              (UPA) und PiDaNa mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) dürfen 
              nun verschreibungsfrei in Apotheken abgegeben werden.  
            Mit der Rezeptfreigabe 
              soll besonders am Wochenende die Hürde zur Beschaffung der 
              "Pille danach" senken. Die Länder wollen das Mittel 
              aber für den Internetversand sperren, um eine qualifizierte 
              Beratung in der Apotheke vor Ort sicherzustellen. 
            Für junge Frauen 
              soll es trotz Rezeptfreiheit auch künftig die Möglichkeit 
              geben, sich die "Pille danach" erstatten zu lassen. Dies 
              gilt für Frauen bis zum Alter von 21 Jahren unter der Bedingung, 
              dass sie vorher beim Arzt waren. Eine entsprechende Änderung 
              im Sozialgesetzbuch hatte der Bundestag kürzlich beschlossen. 
            Die Fürs und die Widers 
            Mehr Selbstbestimmung 
              und Freiheit für die Frauen, sagen die einen, die anderen befürchten 
              mehr gesundheitliche Risiken und mehr Abtreibungen. Die 
              Pille danach dient der Notfallverhütung und soll eine ungewollte 
              Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr vermeiden, 
              indem der Eisprung verzögert oder gehemmt wird. Aber das Unwissen 
              sei groß, sagt Werner Harlfinger. Der Experte ist Kongresspräsident 
              der Frauenheilkundetagung Foko 2015 am Donnerstag in Düsseldorf. 
              "Wir Frauenärzte sind in großer Sorge, dass die 
              Zahl der ungewollten Schwangerschaften und der Abbrüche steigt." 
               
            Die Rezeptfreiheit der "Pille danach" hatte die EU vorgegeben
            Die Rezeptfreiheit für 
              Mittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat hatte EU-Kommission für 
              die gesamte Europäische Union (EU) vorgegeben. Im 
              gleichen Zug werden in Deutschland auch Medikamente mit dem Wirkstoff 
              Levonorgestrel, die unter nationales Recht fallen, rezeptfrei gemacht. 
               
            Viele Politiker sehen 
              das positiv. "Es wird höchste Zeit, dass Frauen in Deutschland 
              genauso selbstbestimmt über den Bezug der Pille danach entscheiden 
              können wie in anderen Ländern der EU", meinte NRW-Gesundheitsministerin 
              Barbara Steffens (Grüne) gegen über DIE WELT. 
            Birgit Seelbach-Göbel, 
              Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie, 
              sagte gegenüber DIE WELT: "Es wird eine Unmenge von Frauen 
              geben, die die Pille danach einnehmen wird. Leider auch viele, die 
              sie gar nicht brauchen, weil sie vom Zyklus her nicht schwanger 
              werden können." Und: "Es sieht nach Freiheit aus. 
              Aber tatsächlich ist es vor allem ein großer Markt. Und 
              die Pharmaindustrie profitiert." 
            "Pille danach" verstößt nicht gegen §218 
              / StGB
            Bei der Anwendung der 
              "Pille danach" handelt es sich nicht um einen "Schwangeraftsabbruch" 
              im Sinne des §218 / StGB, weil "Handlungen, deren Wirkung 
              vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter 
              eintritt", nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes 
              gelten (aus §218, 
              Absatz 1). 
            Quelle: welt.de 
              vom 06.03.2015 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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