Sind 
              Ungeborene keine Person?
             Europäischer 
              Gerichtshof: Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene
            27.07.04: Der Europäische 
              Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies 
              am 8. Juli 2004 die Klage einer Französin zurück, die 
              wegen einer ärztlichen Verwechslung ihr ungeborenes Kind verloren 
              hatte. Im vorliegenden Fall könne kein Verstoß gegen 
              das Grundrecht auf Schutz des menschlichen Lebens geltend gemacht 
              werden. Abtreibungsgegnern reagierten mit Empörung auf das 
              Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. 
            Nach einer Verurteilung 
              des Arztes in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung 
              hob der französische Kassationsgerichtshof die Verurteilung 
              wieder auf mit der Begründung:  
            Der Fötus 
              könne nicht als menschliche Person mit Anspruch auf rechtlichen 
              Schutz erachtet werden.  
            Sechs Monate altes ungeborenes Kind ist keine Person im Sinne 
              der Menschenrechtskonvention
            Die Straßburger 
              Richter schlossen sich diesem Urteil an. Im vorliegenden Fall könne 
              kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des menschlichen 
              Lebens geltend gemacht werden. Es sei weder wünschenswert 
              noch derzeit möglich, auf die abstrakte Frage 
              zu antworten, ob das ungeborene Kind eine Person im Sinne der Europäischen 
              Menschenrechtskonvention ist, heißt es in dem Urteil.  
            Nur drei der vierzehn 
              Richter, darunter der Deutsche Georg Ress, erklärten in einem 
              Minderheitenvotum, dass das Recht auf Schutz des Lebens auch für 
              ungeborene Kinder gelte. 
            CDL spricht von Skandalurteil
            Die Vorsitzende der Christdemokraten 
              für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Königstein/Taunus), 
              sprach von einem Skandalurteil, das der Rechtslage der 
              meisten Mitgliedsstaaten nicht entspreche. Wenn man bedenkt, 
              dass heute Ärzte weltweit bemüht sind, Frühgeborenen 
              ab der 21. Schwangerschaftswoche das Leben außerhalb des Mutterleibes 
              zu ermöglichen, ist es unfassbar, dass in diesem Rechtsstreit 
              einem sechs Monate alten ungeborenen Kind das Menschsein da facto 
              aberkannt wird, so Frau Löhr. 
            Der Gerichtshof ist hat nichts mit der EU zu tun
            Der  
              Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im 
              franzöischen Straßburg ist eine Institution des Europarats. 
              Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof 
              (EuGH) in Luxemburg, dem obersten Gericht der Europäischen 
              Union. 
            27.07.2004, 
              Quelle: Ev. Nachrichtenagentur idea.de 
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