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      SprachverwirrungVor 25 Jahren: Deutschlands Ethik auf dem höchstrichterlichen Prüfstand
 Seit der Wiedervereinigung galt Anfang der 90er Jahre im Westen die bisherige Indikationsregelung und im Osten (seit 1972) die Fristenregelung ohne Beratungspflicht. 
 * * * Durch ein Christival-Seminar des Birke e.V. (2008) kam das Thema "Abtreibung" nach langer Zeit wieder in die Öffentlichkeit. Nur mit Polizeischutz konnte das Seminar überhaupt stattfinden. Pro Familia hatte schon im Vorfeld gegen das Seminar protestiert und gemeint, es würde gegen "das Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung" verstoßen. Aber ein solches Menschenrecht gibt es gar nicht *). Dies könnte sich jedoch bald ändern, denn EU-Recht kennt keinen Lebensschutz für Ungeborene. Gerade bei solchen ethischen Themen fällt auf, dass sich unsere Sprache verändert. So sprechen wir vom werdenden Menschen und nicht vom ungeborenen Kind. Solche "Sprachregelungen" verändern unser Bewusstsein. Und so halten gemäß einer Emnid-Umfrage 70% der Bundesbürger Abtreibung für rechtmäßig. Nach deutschem Recht sind Abtreibungen nach wie vor rechtswidrig, bleiben mit Beratungsschein jedoch straffrei. Wo Sprache verändert wird, da heißt es, nüchtern und wachsam zu sein, sonst sind wir manipulierbar. Uwe Schütz *) In den Menschenrechten ist festgelegt, dass die Freiheit des Einzelnen da enden muss, wo die Freiheit der Anderen beginnt. Dies ist eine wichtige Einschränkung und unerlässliche Grenze der Selbstbestimmung, die leicht übersehen wird.  | 
  
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       mehr 
        bei uns aus der Zeit: 
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    mehr bei uns über Schwangerschaftsabbruch: | |||||
| 1992 
      : Volksentscheid 
      für Ende der Apartheid in Südafrika 1993 : Bundesverfassungsgericht erklärt Abtreibung für rechtswidrig 1993 : Erster Mensch geklont 1994 : Bundestag streicht §175 aus dem Strafgesetzbuch 1994 : Politik beschließt Pflegeversicherung  | 
     
       Historische 
          Entwicklung:   | 
     
      
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28.05.1993: 
        Das 
Nach 
        dem neuen Abtreibungsrecht von 1995 bleibt Abtreibung innerhalb der ersten 
        zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau eine Beratung 
        nachweisen kann.