Sorgerecht zurück
            Oberlandesgericht: Sorgerechtsentzug wegen Hausunterricht war 
              unverhältnismäßig
            04.09.2014: Das Elternpaar 
              Petra und Dirk Wunderlich, das ihre vier Kinder zuhause unterrichtet, 
              bekommt das komplette Sorgerecht zurück. Das hat das Oberlandesgericht 
              Frankfurt (OLG) am 15.08.2014 entschieden. Das OLG hab damit eine 
              Beschluss des Darmstätter Amtsgerichts auf, das den Eltern 
              das Sorgerecht weitgehend entzogen hatte, weil sie ihre Kinder nicht 
              in die Schule geschickt hatten. Das Jugendamt strebe derzeit nicht 
              an, die Kinder noch einmal aus der Familie heraus zu nehmen, sagte 
              ei Seit Ende Juni blieben die Kinder wieder der Schule fern. Dieser 
              strafrechtliche Aspekt müsse allerdings getrennt vom Familienrecht 
              gesehen werden, sagte der stellvertretende OLG-Sprecher Jens Kreiling 
              gegenüber pro. 
            Jugendamt: Der Bildungsstand der Kinder ist nicht besorgniserregend
            Die Prüfung habe 
              ergeben, dass der teilweise Entzug des Sorgerechtes unverhältnismäßig 
              gewesen sei. Diese Entscheidung sei ein Einzelfall und kein Grundsatzurteil. 
              In jedem anderen Fall müsse einzeln abgewogen werden, sagte 
              der OLG-Sprecher. 
            Den Kindern ginge es 
              gut bei den Eltern. Das Jugendamt schließe mittlerweile aus, 
              dass den Kinder durch ihre Eltern eine Einschränkung der körperlichen 
              Unversehrtheit droht. Zwischenzeitlich habe es die Annahme 
              gegeben, dass dies eventuell anders gewesen sei. Die Kinder hätten 
              zudem keine eingeschränkte Sozialkompetenz und würden 
              an ihren Eltern hängen. Ihr Bildungsstand sei nicht besorgniserregend. 
              Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Kinder zu Hause nicht 
              unterrichtet werden wollten.  
            Polizei hatte die vier Kinder in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht 
            
            2012 
              waren dem Ehepaar Wunderlich Teile des Sorgerechts entzogen und 
              dem Jugendamt übertragen worden: das Recht zur Regelung 
              der Schulangelegenheiten, das Recht auf Antragstellung bei Ämtern 
              und Behörden sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.  
            Weil das Ehepaar Wunderlich 
              auch daraufhin nicht einlenkte, holte die Polizei die vier Kinder 
              Ende August vergangenen Jahres ab und brachte sie in eine Jugendhilfeeinrichtung. 
              Nach drei Wochen durften sie wieder nach Hause  unter der 
              Bedingung, dass sie in eine Schule gehen würden. Um ihre Kinder 
              nicht noch einmal weggenommen zu bekommen, stimmten die Eltern damals 
              zu. Seit Oktober 2013 gingen die vier Kinder auf eine staatliche 
              Schule. Seit Juni 2014 unterrichten die Eltern ihre Kinder erneut 
              zu Hause. 
            Der strafrechtliche Tatbestand besteht jedoch weiterhin
            Diese familienrechtliche 
              Entscheidung sei aber getrennt zu sehen von der strafrechtlichen 
              Seite des Falls. Diese bestehe nach wie vor, erläutert Kreiling. 
              Die Eltern machten sich strafbar, wenn sie sich weigerten, ihre 
              Kinder in die Schule zu schicken. Am 25. Juni hatten sie den Schulbesuch 
              ihrer 8 bis 14 Jahre alten Kinder erneut beendet. Dies sei ein Missbrauch 
              der elterlichen Sorgfaltspflicht 
            Vater: Keine Auswanderung nach Frankreich 
            Wie Dirk Wunderlich gegenüber 
              idea sagte, rechnet er damit, dass die Schulbehörden die Familie 
              weiter traktieren. Doch das nehme er in Kauf. Dennoch 
              habe man Abstand von früheren Plänen genommen, nach Frankreich 
              auszuwandern, wo Hausunterricht erlaubt ist: Uns gefällt 
              es im Odenwald  unserer Heimat  noch immer am besten. 
              Die Familie will eigenen Angaben zufolge weiter um ihr Recht kämpfen, 
              Bildung zu Hause als Alternative zum öffentlichen Schulbesuch 
              ausüben zu dürfen.  
            
            Quellen:idea.de 
              und pro-medienmagazin.de 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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