Traumatisiert
            Jugendamt entzieht Eltern wegen Hausunterricht ihre vier Kinder
            
              
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                   Dirk 
                    und Petra W. mit ihren vier Kindern 2012 im US-Fernsehen Foto: 
                    CBS-News 
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            06.09.2013: Bei einem 
              Großeinsatz der Polizei in der Nähe von Darmstadt (Hessen) 
              sind am vergangenen Donnerstag, 29. August, Eltern ihre vier Kinder 
              weggenommen worden, weil ihre Kinder nicht in der Schule, sondern 
              zu Hause unterrichtet wurden. Die 
              vier Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren wurden in staatliche 
              Obhut genommen. 
            Die Kinder weigerten sich, das Haus zu verlassen
            Wie die Tageszeitung 
              Darmstädter Echo berichtet, seien dazu Mitarbeiter des 
              Jugendamts, Gerichtsvollzieher und Polizisten gemeinsam angerückt. 
              Der Einsatz ist sehr gut gelaufen, die Polizei hat mit Augenmaß 
              gehandelt, erklärte Klaus Behnis, Abteilungsleiter des 
              Jugendamts des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Auf unverhältnismäßige 
              Gewalt habe man verzichtet, lediglich gegenüber den Kindern 
              sei milder körperlicher Einsatz ausgeübt worden, 
              weil diese sich geweigert hätten, ihr Haus zu verlassen. 
            Die sechsköpfige 
              Familie wohnt im südhessischen Wembach, einem Stadtteil von 
              Ober-Ramstadt bei Darmstadt. Der Vater, Dirk W., von Beruf Gärtner, 
              bezeichnete den Polizeieinsatz als Überfall. Mindestens 
              20 Behördenvertreter hätten sein Haus gestürmt, 
              teilte er mit. Die Polizisten hätten ihn in einen Sessel geschubst 
              und ihm zunächst verboten, einen Telefonanruf zu tätigen. 
              Schon bei kleinen Bewegungen hätten ihn die Beamten festgehalten, 
              als sei ich ein Terrorist. Sowohl die Kinder als auch 
              die Nachbarn der Familie seien durch diese Invasion traumatisiert" 
              worden. 
            Jugendamt argumentiert, der Staat habe einen "Erziehungsauftrag"
            Bis es dazu kommt, dass 
              die Behörden Kinder von ihren Eltern trennen, muss einiges 
              passieren. Laut Jugendamtsleiter Behnis ist das in diesem Fall geschehen: 
              Der Staat hat einen Erziehungsauftrag, dem sich die Eltern 
              nicht entziehen können, erklärte er. Die Kinder 
              der Familie W. seien in ihrem Leben insgesamt nur wenige Wochen 
              in der Schule gewesen. Die Eltern lehnten jedes Schulsystem ab und 
              unterrichteten ihre Kinder zu Hause. (mehr 
              zur Rechtslage s.u. im Kommentar)  
            Behnis sagte im Darmstädter 
              Echo, die Behörden hätten gegenüber Dirk und Petra 
              W. viel Entgegenkommen gezeigt und immer wieder das Gespräch 
              gesucht. Die Kooperation sei jedoch in der Vergangenheit mehrfach 
              gescheitert. Die Familie setzt sich über geltendes Recht 
              hinweg und die Kinder haben verinnerlicht, dass unsere gesellschaftliche 
              Ordnung feindlich ist, erklärte er. Laut Spiegel Online 
              handelt es sich beim Fall der Familie W. um ein ellenlanges Verfahren, 
              in dem auch schon Ordnungsgelder gegen die Eltern verhängt 
              worden sind. Seit Mitte 2012 seien die Eltern darüber informiert 
              gewesen, dass ihnen das Sorgerecht entzogen werden soll. Gegen den 
              Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt hätten sie erfolglos beim 
              Oberlandesgericht Frankfurt Beschwerde eingelegt. 
            Die Eltern hätten 
              außerdem die Bitte des Jugendamts, den aktuellen Bildungsstand 
              der Kinder durch Tests festzustellen, abgelehnt. Dirk W. verteidigte 
              diese Haltung: Die staatlich angeordnete Lernstandserhebung 
              diene nicht nur dazu, die Leistung der Kinder zu bewerten, sondern 
              auch, sie einem Schultypus zuzuordnen. In dieser Maßnahme 
              sieht W. ein Eintrittstor für den Schulbesuch seiner 
              Kinder. Frank Horneff, Pressesprecher des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 
              sagte: Die Eltern hatten signalisiert, die Kinder freiwillig 
              nicht herauszugeben und sich auch weiterhin zu weigern, eine Schulpflicht 
              für ihre Kinder zu akzeptieren. 
            HR berichtete, die Eltern habe die Kinder von der Außenwelt 
              abgeschottet
            Die Familie gehöre 
              keiner Konfession an, so das Darmstädter Echo, Jesus Christus 
              sei aber von großer Bedeutung für sie. Der 
              Hessische Rundfunk berichtet, die Eltern hätten ihre Kinder 
              von der Außenwelt abgeschottet und es auch abgelehnt, sie 
              an einer staatlich anerkannten christlichen Privatschule unterrichten 
              zu lassen. 
            Die vier Kinder sind 
              momentan in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Sollten 
              die Eltern glaubhaft sicherstellen, dass die Kinder von nun an zur 
              Schule gehen, könnten sie das Sorgerecht zurückerhalten, 
              erklärte Johanna Müller-Frank vom Amtsgericht Darmstadt. 
              Der Fall soll noch im September bei einer nicht-öffentlichen 
              Gerichtsverhandlung zur Sprache kommen. 
            Der Anwalt der Familie, 
              Andreas Vogt, sagte am Mittwochabend im Hessischen Rundfunk, die 
              Eltern hätten ihre Kinder mitnichten isoliert. Die Kinder 
              sind nicht in der Schule, das ist richtig. Aber sie sind ja dadurch 
              nicht aus der Welt. Die Kinder sind in der Welt, sie sind gut integriert. 
            US-Medien: Deutschland missachtet Menschenrechte
            Mehrere us-amerikanische 
              Online-Medien haben mit Befremden über den Fall aus Deutschland 
              berichtet. Der christliche Fernsehsender CBN strahlte in seiner 
              Nachrichtensendung einen Beitrag seines Europa-Korrespondenten Dale 
              Hurd inklusive Interview mit Dirk W. aus. Bereits in der Anmoderation 
              heißt es: Deutschland, eine Nation mit dunkler Vergangenheit, 
              hat erneut seine völlige Missachtung der Menschenrechte gezeigt. 
            Im Beitrag selbst sind 
              die Kinder der Familie W. beim Spielen und Lernen zu sehen. Der 
              einzige Vorwurf gegen die Familie sei es, die Kinder selbst zu unterrichten, 
              es gebe keine weiteren Beschuldigungen wie etwa Vernachlässigung 
              oder Missbrauch. Dirk W. erklärt in einem bereits 2012 aufgezeichneten 
              Interview, er sei bereit, ins Gefängnis zu gehen: Ich 
              mache mir keine Sorgen, das ist nur für meine Familie traurig. 
              Aber ich gehe mit einem Lachen. Ihr könnt tun, was ihr wollt, 
              aber meine Kinder gehen nicht zur Schule. 
            Hausunterricht ist in fast allen anderen Staaten möglich
            Während es in Deutschland 
              eine Schulpflicht 
              gibt, ist Hausunterricht in zahlreichen Staaten, die lediglich eine 
              Bildungspflicht haben, erlaubt. Wie stern tv berichtete, sei Heimunterricht 
              beispielsweise in Großbritannien, Spanien, Frankreich, Italien 
              und Österreich erlaubt. Deutschland und Schweden seien die 
              einzigen Staaten in Europa, in denen dies eindeutig nicht möglich 
              sei. 
            Hausunterricht 
              sorgt in Deutschland immer wieder für Konflikte und für 
              Gefängnisaufenthalte. 
            Kommentar: "Gesetzlich verankerter Verfassungsbruch"
            Mit 
              ihren Landesgesetzen und Verordnungen setzen sich die Bundesländer 
              über elementarste im Grundgesetz verankerte Grundrechte und 
              auch über die Menschenrechte hinweg.  
            In Artikel 26 der 
              Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: 
               
             
              Die Eltern haben ein 
                vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren 
                Kindern zuteil werden soll.  
                (Artikel 26, Absatz 3, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) 
             
            Der Artikel 
              6 des Grundgesetzes 
              stellt Ehe und Familie unter besonderem Schutz der staatlichen 
              Ordnung (Abs. 1).  
            Alle Schulgesetze greifen 
              durch die so genannte Schulpflicht und die damit verbundenen Repressalien 
              in Artikel 6 Abs. 2 GG ein, obwohl es darin eindeutig heißt: 
               
            
              (2) Pflege und Erziehung 
                der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst 
                ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht 
                die staatliche Gemeinschaft. 
             
            Ist dieses Grundrecht 
              einschränkbar? "Nein" meint die "Bürgerinitiative 
              für Verfassungsschutz" und ist der Auffassung, dass man 
              Schulgesetze, die den Artikel 6 Abs. 2 GG zitieren und einschränken, 
              als gesetzlich verankerter Verfassungsbruch werten kann. Dies ist 
              in den Schulgesetzen von Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und 
              Schleswig-Holstein der Fall. (Quelle: "Schulgesetze in Deutschland 
              im Lichte des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 
              2 GG" von der "Bürgerinitiative für Verfassungsschutz" 
              2009) 
            
            Quelle (ohne 
              Kommentar): pro-medienmagazin.de 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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