Was "gut" für das Kind ist, 
              entscheiden die Eltern
            welt.de: Die Übergriffe des Staates in die familiäre 
              Erziehung nehmen zu
            25.10.2010: Die Übergriffe 
              des Staates in die familiäre Erziehung nehmen wegen der angeblichen 
              Überforderung der Eltern zu. Unabhängig davon, ob diese 
              Einschätzung zutrifft, stellt sich die Frage, ob mehr 
              Staat bei der Kindererziehung wirklich eine Alternative sein 
              kann. Dies ist mit einem klaren Nein zu beantworten, meint Johann 
              Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, in 
              welt.de.  
            Das Grundgesetz 
              garantiere das elterliche Erziehungsrecht als natürliches 
              Recht. Was gut für das Kind ist, entscheiden 
              die Eltern. Diese Grundentscheidung beruhe darauf, dass die Interessen 
              des Kindes regelmäßig am besten von den Eltern wahrgenommen 
              werden, meint Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht 
              Stuttgart.  
            Der Staat wäre "eine gefährliche Supernanny"
             Die Entscheidung, was 
              gut für das Kind ist, muss den Eltern überlassen bleiben. 
              Hätte der Staat die Kompetenz, zu bestimmen, was für das 
              Kind gut ist, wäre dies auch höchst problematisch, 
              der die Erziehung könnte politisch indoktriniert werden. Denn 
              es wäre inhaltlich nicht festgelegt, was der Staat für 
              gut halten darf. Dies könnte ebenso die Friedenserziehung 
              sein wie eine Schießausbildung in der Schule. Die jeweilige 
              Mehrheit würde entscheiden; die Orientierung am Status quo 
              ist mehr als naiv.  
            Insoweit genügen 
              mäßige Kenntnisse der jüngeren deutschen Geschichte, 
              um festzustellen, dass elterliches Versagen an bemerkenswerte 
              Vorgänge anknüpfen kann  zum Beispiel der Stellung 
              eines Ausreiseantrags in der früheren DDR, der zur Zwangsadoption 
              führen konnte.  
            "Fehlleistungen sind kein Privileg von Unrechtsstaaten"
            Solche Fehlleistungen 
              sind kein Privileg von Unrechtsstaaten wie der DDR; auch demokratisch 
              legitimierte Gesellschaften sind hier des Öfteren auf Abwege 
              geraten. So sei beispielsweise an die Inuit-Kinder in Kanada erinnert, 
              die ihren Eltern weggenommen wurden, um sie zwangsweise einer christlichen 
              Erziehung zuzuführen.  
            Das Elternrecht schließt auch die weltanschaulich-religiöse 
              Erziehung ein
            Besondere Bedeutung habe 
              das Elternrecht bei der weltanschaulich-religiösen Erziehung, 
              so Bader. Dies verlange die grundsätzliche Akzeptanz der religiösen 
              Erziehungsvorstellungen der Eltern. Soweit der Staat gegensätzliche 
              Vorstellungen durchsetzen wolle, sei er zunächst gut beraten, 
              keine Befehle zu geben, die voraussichtlich nicht befolgt 
              werden. Der Staat sei primär auf Einsicht und Kooperation 
              der Betroffenen angewiesen, um die er sich durch Aufklärung 
              und Gespräch bemühen muss, so Johann Bader, Vorsitzender 
              Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.  
            Quelle: www.welt.de 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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