Schulpflicht
            In NRW sind zwei Mütter wegen Verweigerung einer Schulveranstaltung 
              in Haft
             10.04.2010: 
              In Nordrhein-Westfalen wurden zwei Mütter in Haft genommen, 
              weil sie sich weigerten, ihre Kinder an einem Bühnenstück 
              Mein Körper gehört mir zur Sexualerziehung 
              in der Grundschule teilnehmen zu lassen. 
            Wie das christliche Informationsforum 
              "Medrum" berichtet, wurden die beiden Mütter Anna 
              D. und Elisabeth E.aus Salzkotten am Morgen des 07.04.2010 von Polizisten 
              abgeholt und zunächst in die JVA Bielefeld gebracht. Die beiden 
              Mütter wurden zwischenzeitlich in die JVA Gelsenkirchen gebracht, 
              in der sie für die Dauer von 6 und 8 Tagen die verhängte 
              Erzwingungshaft absitzen sollen. 
            Sie sind Mütter 
              von zusammen 14 Kindern. Sie lehnten es aus Gewissengründen 
              ab, ihre Kinder an der Theateraufführung "Mein Körper 
              gehört mir" teilnehmen zu lassen.   
            Die Mütter lehnen die Veranstaltung als Eingriff in die elterliche 
              Erziehungsrechte ab
            Dieses Theaterstück 
              zerstöre nach Einschätzung der Mütter die Scham der 
              Kinder und begünstigt die Pädophilie, die es angeblich 
              verhindern soll. Die Eltern sehen dies als Eingriff in ihre elterlichen 
              Erziehungsrechte und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie können 
              es ihren Kindern gegenüber nicht verantworten, sie an den von 
              der Schule angeordneten Theateraufführungen teilnehmen zu lassen. 
              Wie zuvor bereits bei anderen Elternteilen, sei die Grundschule 
              ihrer Kinder nicht bereit gewesen, einer Befreiung der Kinder von 
              der Theateraufführung zuzustimmen. 
            Der Besuch dieses Stücks 
              gehört seit mehreren Jahren zum Pflichtprogramm der Sexualaufklärung 
              an der Liborius-Grundschule in Salzkotten. Die Eltern nehmen Anstoß 
              an einzelnen Szenen im Stück, die Exhibitionisten und sexuelle 
              Übergriffe im familiären Bereich andeutungsweise darstellen. 
             
            Es gibt 17 gleichgelagerte Fälle von Erzwingungshaft
            Vor Ostern wurden bereits 
              zwei Familienväter verhaftet, um Erwingungshaft gegen sie zu 
              vollstrecken. Wegen der Ablehnung der Teilnahme von Grundschulkindern 
              an Theateraufführungen wurde in insgesamt 17 Fällen Erzwingungshaft 
              gegen Elternteile in der Gemeinde im Raum Salzkotten verhängt 
              und in mehreren Fällen bereits vollstreckt. Die Höchstdauer 
              der bisher verhängten Haft beträgt derzeit 40 Tage. 
            Eltern sehen Religions- und Gewissensfreiheit verletzt
            Die christliche Gemeinde, 
              in der gegen diese und weitere Elternteile Erzwingungshaft verhängt 
              oder schon vollstreckt wurde, setzt sich in einem Appell gegen die 
              Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Gemeindemitglieder 
              ein. 
            Besonderes Verständnis 
              für diesen Appell hat der Rechtsanwalt Armin Eckermann von 
              "Schulunterricht zu Hause e.V.". Wie MEDRUM berichtete, 
              drängt sich ihm die essentielle Frage auf: "Wer schützt 
              uns Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates in unsere 
              Grund- und Menschenrechte?" Er sieht in einer solchen Entwicklung 
              Grund, um das Recht der Eltern auf Erziehung und Wahrung der Gewissensfreiheit 
              besorgt zu sein. In einem Offenen Brief hatte er von einigen Monaten 
              an das Gericht appelliert: 
             
              "Bremsen Sie 
                den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher 
                Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft sind und deren 
                Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten vorbildlich 
                erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch Augenmaß 
                und friedliche Lösungen und sprechen Sie die Betroffenen 
                frei."  
             
            (Quelle für den 
              Sachverhalt bis hierher: www.medrum.de 
              am 10.04.2010) 
            Verfassungsbeschwerde in Sachen Schulpflicht wurde abgewiesen
            Im August 2009 hat das 
              Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld 
              für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur Entscheidung 
              angenommen mit der Begründung: Eltern könnten ihre Kinder 
              im Regelfall nicht wegen religiöser Bedenken vom Sexualkundeunterricht 
              oder schulischer Karnevalsveranstaltungen befreien lassen.  
            Manfred Müller, 
              Landrat des zuständigen Landkreises, sah sich mit dem Karlsruher 
              Beschluss in seiner Rechtsauffassung bestätigt und sagte laut 
              WDR: "Es macht keinen Sinn, Kinder unter einer Glasglocke groß 
              werden zu lassen", erklärte Landrat . Der Beschluss helfe, 
              überflüssige Diskussionen zu vermeiden.  
             
            Die Durchsetzung der Schulpflicht hat bereits international für 
              Aufsehen gesorgt
            Die Durchsetzung der 
              Schulpflicht gegen Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrrichten 
              wollen, hat bereits international für Aufsehen gesorgt. So 
              sind mehrere Mütter mit ihren Kindern nach Österreich 
              geflüchtet. Berühmteste Beispiel ist Familie 
              Romeike, die in die USA flüchtete und dort politisches Asyl 
              erhielt.  
            Kommentar: "Gesetzlich verankerter Verfassungsbruch"
            Die Schulpflicht wurde 
              im 18. bzw. 19. Jahrhundert in Deutschland eingeführt, weil 
              man besonders in kleinbäuerlichen Betrieben die Arbeitskraft 
              der Kinder als erheblich wichtiger angesehen wurde als deren Schulbildung. 
              Dieses als Recht auf Bildung pervertiert zum Schulzwang. 
            Wann kommt endlich das 
              Umdenken von der Schulpflicht (=Anwesenheitspflicht) zur Bildungspflicht? 
            Es ist nicht nur schlecht 
              um die Bildung in Deutschland bestellt, sondern staatliche Stellen 
              setzen sich mit ihren Landesgesetzen und Verordnungen über 
              elementarste im Grundgesetz verankerte Grundrechte und auch über 
              die Menschenrechte hinweg. In Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung 
              der Menschenrechte heißt es:  
             
              Die 
                Eltern haben ein vorrangiges Recht,  
                die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden 
                soll.  
                (Artikel 
                26, Absatz 3, Allgemeine 
                Erklärung der Menschenrechte) 
             
            Der Artikel 
              6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderem 
              Schutz der staatlichen Ordnung (Abs. 1).  
            Alle Schulgesetze greifen 
              durch die so genannte Schulpflicht und die damit verbundenen Repressalien 
              in Artikel 6 Abs. 2 GG ein, obwohl es darin eindeutig heißt: 
               
             
               (2) Pflege und Erziehung 
                der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst 
                ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht 
                die staatliche Gemeinschaft. 
             
            
            Ist dieses Grundrecht 
              einschränkbar? "Nein" meint die "Bürgerinitiative 
              für Verfassungsschutz" und ist der Auffassung, dass man 
              Schulgesetze, die den Artikel 
              6 Abs. 2 GG zitieren und einschränken, als gesetzlich verankerter 
              Verfassungsbruch werten kann. Dies ist in den Schulgesetzen von 
              Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Fall. 
              (Quelle: "Schulgesetze in Deutschland im Lichte des Zitiergebotes 
              gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG" von der "Bürgerinitiative 
              für Verfassungsschutz" 2009) 
            
            
            Und wo bleibt die Umsetzung 
              des Absatzes 4, wonach jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die 
              Fürsorge der Gemeinschaft hat? Wer schützt die Mütter 
              vor der staatlichen Gewalt? 
            Autor dieser Webseite: 
              Uwe Schütz 
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