Asyl für deutsche Familie in den USA
            US-Richter sieht in Deutschland Menschenrechte verletzt und gab 
              Asyl
            
               
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                   Hannelore 
                    und Uwe Romeike mit ihren fünf Kindern Foto: 
                    www.netzwerk-bildungsfreiheit.de 
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            28.01.2010: Die deutsche 
              Familie Romeike hat vor einem US-Gericht politisches Asyl bekommen. 
              Laut HSLDA (Home School Legal Defense Association) habe der Richter 
              Lawrence Burman bei der Urteilsverkündung in Memphis im Bundesstaat 
              Tennessee formuliert, dass die Romeikes Anspruch auf Asyl hätten. 
              Er sehe in Deutschland grundlegende Menschenrechte der Familie Romeike 
              verletzt. Die Familie habe "gut begründete Angst vor Verfolgung" 
              und darum das Recht, in den USA Unterschlupf zu finden. Die deutschen 
              Behörden unterdrückten "auf beschämende Weise" 
              religiöse Minderheiten, sagte der US-Richter. 
            Das Ehepaar Hannelore 
              und Uwe Romeike flüchtete mit ihren fünf Kindern von der 
              deutschen Behörden in die USA. Weil sie manche Inhalte des 
              Unterrichtsprogrammes nicht mit ihren Überzeugungen in Einklang 
              bringen konnten, hatten sich die Eltern geweigert, ihre Kinder in 
              die Schule zu schicken und ihre Kinder zuhause unterrichtet.  
            2006 erhielten sie zunächst 
              einen Brief vom Bürgermeister, wonach sie 30 Euro Strafe für 
              jedes Kind zahlen müssten. Als die Eltern sich weigerten, stand 
              die Polizei vor der Tür.   
            Polizei wollte die Tür aufbrechen, wenn sie nicht aufmachten
            "Wir wollten die 
              Tür nicht aufmachen, aber die Polizisten haben 20 Minuten lang 
              an der Tür geklingelt", berichtete der Familienvater im 
              Frühjahr gegenüber der Nachrichtenagentur AP. "Sie 
              riefen uns an, sprachen auf den Anrufbeantworter und sagten, sie 
              würden die Tür aufbrechen, wenn wir sie nicht öffnen 
              würden. Dann öffnete ich schließlich." Die 
              Polizisten nahmen die weinenden Kinder mit und brachten sie zur 
              Schule. Die Eltern mussten mehrere hundert Euro Strafe zahlen. Nachdem 
              die Familie 2007 ein Gerichtsverfahren verloren hatte, entschlossen 
              sie sich zur Ausreise in die USA.  
            Verhaltene Reaktionen auf Seite der deutschen Politik
            In den deutschen Medien 
              gab es bisher nur sehr verhaltene Reaktionen. Nur SPIEGEL-ONLINE 
              titelte: Fundi-Christen feiern Sieg über "peinliches Deutschland". 
               
            Lutz Gorgens, deutscher 
              Generalkonsul für den Südosten der USA, widersprach in 
              der "Washington Post" den Vorwürfen des US-Gerichts. 
              Deutschland verfüge über ein großes Angebot an Bildungsmöglichkeiten. 
              Die Eltern könnten zwischen öffentlichen, privaten und 
              religiösen Schulen wählen, einschließlich alternativer 
              Einrichtungen wie Waldorf- oder Montessorischulen. Die Schulpflicht 
              sichere einen hohen Bildungsstandard für alle Kinder.  
            Das Auswärtige Amt 
              in Berlin teilte mit, man habe den Fall zur Kenntnis genommen. Erst 
              wenn das Urteil offiziell vorliege, werde es eine Stellungnahme 
              geben: "Das Generalkonsulat in Atlanta wird sich der Sache 
              annehmen", sagte ein Sprecher gegenüber SPIEGEL-ONLINE. 
            In Deutschland gibt es nicht Bildungspflicht, sondern Schulpflicht
            In den USA werden etwa 
              1,5 Millionen Kinder zu Hause unterrichtet. In Deutschland werden 
              nach Schätzungen 500 Kinder illegal zu Hause unterrichtet. 
              Eltern, die ihre Kinder nicht in eine staatlich anerkannte Schule 
              schicken, und damit gegen die "Schulpflicht" verstoßen, 
              drohen Geldstrafen, die bei Nichtzahlen schon in Haftstrafen umgewandelt 
              wurden. 
            Das Netzwerk Bildungsfreiheit, 
              das sich für alternative Schulkonzepten einsetzt, kommentiert 
              die Entscheidung mit den Worten: "Dies ist eine schallende 
              Ohrfeige für den deutschen Staat und dessen politisch Verantwortliche, 
              die zwar gern die Einhaltung der Menschenrechte im Ausland anmahnen, 
              es selbst aber im eigenen Land damit nicht so genau nehmen." 
              (www.netzwerk-bildungsfreiheit.de) 
            Was steht über Bildung in der Allgemeinen Erklärung 
              der Menschenrechte?
            Nach Artikel 26 der Allgemeinen 
              Erklärung der Menschenrechte heißt es:  
             
               
                Die Eltern haben 
                  ein vorrangiges Recht,  
                  die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil 
                  werden soll.  
                  (Artikel 
                  26, Absatz 3, Allgemeine 
                  Erklärung der Menschenrechte) 
               
             
            Autor: Uwe Schütz 
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