Schulpflicht verstößt nicht gegen 
              Menschenrechte
             Niederlage für Anhänger des Hausunterrichts beim Europäischen 
              Gerichtshof
            
               
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                   André 
                    Rudolph, der wegen Hausunterricht in Haft war, mit seiner 
                    Frau bei Günter Jauch in der Sendung stern tv auf RTL. 
                    Sie flüchteten nach Österreich. 
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            11.10.2006: Die Anhänger des in Deutschland nicht erlaubten 
              Hausunterrichts, auch "Homeschooling" genannt, haben eine 
              schwere juristische Niederlage erlitten: Der Europäische Gerichtshof 
              für Menschenrechte (Straßburg) hat jetzt entschieden, 
              dass die Schulpflicht 
              nicht gegen Menschenrechte der Eltern verstößt.  
            Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg hatte die Klage eingereicht, 
              weil es sich durch die Schulpflicht in Deutschland in das Menschrecht 
              eingeschränkt sieht, wonach Eltern das vorrangige Recht haben, 
              die Art der Bildung zu bestimmen, die ihren Kindern zuteil werden 
              soll". Mit seinem Anliegen war das Ehepaar zuvor in allen juristischen 
              Instanzen gescheitert, zuletzt im April 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht. 
              Das Ehepaar aus Herbolzheim hatte für seinen Hausunterricht 
              das Material der nicht anerkannten, evangelikal geprägten Philadelphia-Schule 
              (Siegen) verwendet. 
            Eheleute kritisieren Sexualkundeunterricht, mystische Gestalten 
              und Gewalt
            Die Eheleute hatten ihre Klage damit begründet, dass der Unterricht 
              an staatlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen nicht 
              mit ihrem christlichen Glaubensverständnis zu vereinbaren sei. 
              Die Eheleute kritisierten vor allem den Sexualkundeunterricht, die 
              Einbeziehung mystischer Gestalten wie Hexen und Zwerge in anderen 
              Fächern sowie die wachsende psychische und physische Gewalt 
              an Schulen. 
            Richter: Schüler sollen zu mündigen Bürgern 
              erzogen werden
            Die Straßburger Richter hielten jetzt fest, dass das Recht 
              auf Religionsfreiheit nicht das Recht garantiere, sich nicht 
              mit möglichen Konflikten zwischen der Wissenschaft und Religion 
              auseinandersetzen zu müssen. 
            Mystische Gestalten wie Zwerge und Hexen, die von den Antragstellern 
              als okkult angesehen würden, seien allen Kindern durch Märchen 
              und Kinderbücher bekannt. Im Schulunterricht würden sie 
              als erfundene Charaktere eingeführt. Deshalb 
              unterstützt der Staat keinen Aberglauben an seinen Schulen, 
              so der Gerichtshof. 
            Nach Überzeugung der Richter steht die Schulpflicht 
              auch nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, ihre Kinder entsprechend 
              ihrer eigenen Wertvorstellungen zu erziehen: Eltern können 
              ihre Kinder vor und nach der Schule sowie am Wochenende prägen. 
              Neben der Wissensvermittlung sorge die Schulpflicht auch für 
              eine Erziehung zu mündigen Bürgern in einer demokratischen 
              und pluralistischen Gesellschaft. 
            Soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen anderer Überzeugungen 
              könne nur durch regelmäßigen Kontakte innerhalb 
              der Gesellschaft erworben werden: Dem täglichen Umgang 
              mit anderen Kindern beim Schulbesuch kommt dabei die größte 
              Bedeutung zu, so die Richter.  
            Parallelgesellschaften sind zu vermeiden
            Die Richter stellten sich auch hinter die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, 
              nach der die Gesellschaft ein generelles Interesse daran hat, 
              die Entwicklung von Parallelgesellschaften zu vermeiden. Auch 
              Minderheiten müssten in die Gesellschaft integriert werden. 
            Kritik aus den USA: Sorge vor anhaltender Verfolgung 
              von Christen
            Die Entscheidung ist in den USA auf Kritik gestoßen. Das 
              letzte Wort über die Erziehung ihrer Kinder sollten Eltern 
              haben, so ein Sprecher der Organisation Alliance Defense 
              Fund, die sich für Religionsfreiheit und die Stärkung 
              der Familie einsetzt. Das Urteil öffne eine Tür 
              für eine anhaltende Verfolgung von Christen, die ihren 
              Kindern Hausunterricht erteilen. 
            In der Allgemeinen 
              Erklärung der Menschenrechte [Art. 26(3)] heißt es 
              jedoch : "Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Bildung 
              zu bestimmen, die ihren Kindern zuteil werden soll". 
            Paderborner Schulverweigerer in Erzwingungshaft
            Unterdessen ist ein Paderborner Vater von neun Kindern am 5. Oktober 
              ins Gefängnis nach Hamm gebracht worden, wo er 13 Tage lang 
              eine Erzwingungshaft verbüßen muss. Waldemar Block, Mitglied 
              einer Gemeinde der Evangeliumschristen-Baptisten, hatte sich geweigert, 
              ein Bußgeld zu bezahlen, weil seine schulpflichtigen Kinder 
              zeitweise zu Hause unterrichtet wurden. 
            Wie sieben weitere Familien aus Paderborn  alle Aussiedler 
              aus Ländern der früheren Sowjetunion  wollte Block 
              aus Glaubensgründen seine Kinder vor einer negativen Prägung 
              durch öffentliche Schulen bewahren. Wie der Verein Schulunterricht 
              zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich dazu mitteilte, werden die 
              Kinder inzwischen an einer christlichen Privatschule unterrichtet. 
              Das Bußgeld habe der Vater jedoch nicht bezahlt, weil dies 
              nach seiner Überzeugung ein Eingeständnis wäre, Unrecht 
              begangen zu haben. 
            Schätzung : In Deutschland wird ca. 500 Familien Hausunterricht 
              erteilt
            Erst Mitte September hatte eine Mutter von zwölf Kindern aus 
              den Reihen der Paderborner Schulverweigerer eine zehntägige 
              Erzwingungshaft verbüßt. SchuzH rief dazu auf, den Vater 
              in seiner Haft mit Briefen zu ermuntern. Nach Angaben von SchuzH 
              gibt es in Deutschland zwischen 500 und 1.000 Familien, die ihre 
              Kinder zu Hause unterrichteten. Amtliche Zahlen gibt es nicht.  
            Im August 2006 flüchte die Hamburger Familie Rudolph aus Angst 
              vor Sorgerechtsentzug nach Österreich. Günter Jauch berichtete 
              in Stern-TV über den Fall (s.Bild) unter dem Titel "Mein 
              Kind lernt daheim": Pro und contra Homeschooling mehr 
             
            Quelle: www.kath.net / idea 
            Autor dieser Webseite: Uwe Schütz 
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