Bundesverfassungsgerichtsurteil über 
              "Homeschooling"
            Bundesverfassungsgericht 
              gibt grünes Licht, Schulverweigerung zu bestrafen
            21.06.2006: Wer die Schulpflicht 
              aus religiösen Gründen verweigert, kann strafrechtlich 
              verfolgt werden. Dies meldet die Nachrichtenagentur unter Berufung 
              auf eine Veröffentlichung des Bundesverfassungsgerichts vom 
              Dienstag, 20.06., veröffentlichten Entscheidung bestätigt 
              (2BvR 1693/04). Die Karlsruher Richter nahmen eine Beschwerde eines 
              Elternpaars aus Hessen nicht zur Entscheidung an. Aus Glaubensgründen 
              hielten sie seit Sommer 2001 drei ihrer Töchter vom Schulbesuch 
              fern. Die Kläger gehören einer "Glaubensgemeinschaft 
              der bekennenden evangelischreformierten Gemeinde" an. 
            Schulpflicht dient zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags
            Zur Begründung hieß 
              es, die allgemeine 
              Schulpflicht diene der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags 
              und der Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger. In einer 
              Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum 
              gibt, gewähre die Verfassung keinen Anspruch, von fremden Glaubensbekundungen 
              oder Ansichten verschont zu bleiben. Auf Grund ihres Glaubens wollten 
              die Beschwerdeführer bei der Kindererziehung den Maßstäben 
              und Vorgaben der Bibel wortgetreu folgen und ihre Kinder von Einflüssen 
              fern halten, die den biblischen Geboten zuwiderlaufen.  
            Die Kinder werden von 
              ihren Eltern zu Hause unterrichtet. In der Karlsruher Entscheidung 
              heißt es, mit dem Sexualkundeunterricht habe die Schule das 
              ihr obliegende Neutralitätsgebot nicht verletzt. Auch sei nicht 
              zu beanstanden, dass die Evolutionstheorie im Biologieunterricht 
              vermittelt werde und die biblische Schöpfungsgeschichte nur 
              im Religionsunterricht. 
            Das vollständige Fernhalten der Kinder von der Schule ist 
              unverhältnismäßig
            Das vollständige 
              Fernhalten sei unverhältnismäßig, urteilten die 
              Karlsruher Richter. Die Beschwerdeführer hätten zudem 
              die Möglichkeit nicht genutzt, die von ihnen empfundenen Konflikte 
              in der Schule vorzutragen. Auch sei nicht erkennbar, weshalb es 
              Glaubensgründe erforderlich gemacht hätten, die Kinder 
              von weltanschaulich neutralen Unterrichtsfächern wie etwa Mathematik 
              und Fremdsprachen abzumelden. 
            800 EUR Strafe für Schulverweigerung aus religiösen 
              Gründen
            Vom Landgericht Gießen 
              waren die Eltern im November 2003 zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt 
              in Höhe von 800 Euro verurteilt worden, was vom Oberlandesgericht 
              Frankfurt am Main im Juli 2004 bestätigt worden war. 
            Allgemeine Schulpflicht trägt dazu bei, Parallelgesellschaften 
              zu verhindern
            Die Bundesintegrationsbeauftragten 
              Maria Böhmer (CDU) begrüßte eine am Dienstag in 
              Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. 
              Die allgemeine Schulpflicht trägt nach ihrer Ansicht dazu bei, 
              Parallelgesellschaften zu verhindern. Deshalb sollten Schüler 
              nicht aus religiös-kulturellen Gründen vom gemeinsamen 
              Unterricht ausgenommen werden. 
             Böhmer zufolge 
              ist es gerade bei der Integration von Kindern und Jugendlichen wichtig, 
              dass diese auch Werte kennen lernen, mit denen die Eltern auf Grund 
              ihrer religiösen, kulturellen oder gesellschaftlichen Herkunft 
              nicht vertraut sind. "Gerade in den Schulen wird durch die 
              Vermittlung von Werten und Akzeptanz von Verhaltensregeln der Grundstock 
              für das spätere Leben gelegt", sagte Böhmer. 
               
            Bayern hat als einziges Bundesland "Homeschooling" zugelassen
            Als erstes deutsches 
              Bundesland hat Bayern im Februar 2006 eine Ergänzungsschule 
              zugelassen, so genanntes Homeschooling. Eltern dürfen ihre 
              Kinder nach offiziellen Lehrplänen zu Hause unterrichten - 
              die Prüfungen werden in staatlichen Schulen abgelegt mehr 
            AREF, 21.06.2006 
     |