"Die selbe Verfolgung wie vorher"
            Obama-Regierung kippt das Asyl für die deutsche Familie Romeike
            
              
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                | Uwe 
                  und Hannelore Romeike vor der Urteilsverkündigung auf den 
                  Stufen des Sixth Circuit Court of Appeals, dem zweithöchsten 
                  U.S.-Berufungsgericht in Asylfragen. Quelle: derblauebrief.net | 
               
             
            15.05.2013: Ein amerikanisches 
              Berufungsgericht in Cincinatti, Ohio, hat dem Einspruch der U.S.-Regierung 
              stattgegeben, wonach Uwe und Hannelore Romeike mit ihrer Familie 
              kein Asyl zu gewähren sei. 
            Der Familie drohte in Baden-Württemberg Sorgerechtsentzug
            Das Elternpaar war im 
              Jahr 2008 mit seinen damals fünf Kindern aus Bissingen, Baden-Württemberg, 
              mit einem Besuchervisum in die USA gereist und hatte dort Asyl beantragt. 
              Die überzeugten Christen waren durch das Verhalten deutscher 
              Schulbehörden, die den Hausunterricht der Romeikes mit Polizeigewalt 
              und Sorgerechtsentzug zu unterbinden versuchten, zu dem Schluss 
              gekommen, dass nur eine Auswanderung die familiäre Integrität 
              gewährleiste.  
            US-Richter hatte 2010 Asyl gewährt
            2010 
              beschied ein Asylrichter in Tennessee, USA, dass Romeikes Zuflucht 
              zu gewähren sei: Der deutsche Schulzwang sei ein totalitäres 
              Relikt, das grundlegenden Freiheitsrechten widerspreche. Es sei 
              unverantwortlich, die Familie nach Deutschland zurückzuschicken 
              und sie wissentlich der behördlichen Verfolgung preiszugeben. 
              Dem Einspruch gegen jenes Urteil durch den U.S.-Generalstaatsanwalt 
              Eric Holder wurde zwei Jahre später stattgegeben, die Berufung 
              der Romeikes hiergegen ist am 14. Mai 2013 von einem dreiköpfigen 
              Richtergremium abgelehnt worden. 
            Familienvater erklärte, dass bei Abschiebung die gleiche 
              Verfolgung drohe wie vorher
            Das amerikanische blog-Magazin 
              LifeSiteNews zitierte Uwe Romeike, einen Klavierlehrer, 
              vor der Urteilsverkündigung mit den Worten: Wenn das 
              Gericht unser Asyl vollständig ablehnt, bedeutet das, dass 
              sie uns nach Deutschland zurückschicken, wo wir dieselbe Verfolgung 
              vorfinden würden, wie vor unserer Auswanderung.  
            Michael Farris, Rechtsanwalt 
              der größten amerikanischen Rechtsschutzvereinigung für 
              Hausunterrichter  HSLDA -, erklärte nach dem Urteil gegenüber 
              LifeSiteNews: Wir glauben, dass das Berufungsgericht 
              falsch liegt, wir werden Einspruch dagegen einlegen. Farris 
              ergänzte, dass Amerika für diese Familie Platz hat, 
              und wir werden alles tun, um ihnen zu helfen. Co-Anwalt Mike 
              Donnelly betonte, dass das Berufungsgericht Berge an Beweisen 
              zu der Tatsache ignoriert habe, dass Hausunterrichter in Deutschland 
              mit hohen Strafgeldern belegt und ihnen das Sorgerecht für 
              ihre Kinder entzogen würden. Das seien Dinge, die die meisten 
              Menschen als Verfolgung bezeichnen würden. 
            Die nächsthöhere 
              Gerichtsinstanz, die Romeikes jetzt anrufen können, ist das 
              amerikanische Verfassungsgericht, der Supreme Court. Allerdings 
              wird HSLDA, das die Familie rechtlich vertritt, zuvor eine erneute 
              Anhörung vor dem Berufungsgericht in Cincinatti beantragen. 
              Dann sollen alle 15 derzeit dort amtierenden Richter über das 
              Urteil befinden.  
            Unterdessen hat eine 
              online-Petition an das Weiße Haus, die sich für den Verbleib 
              der deutschen Hausunterrichter in den USA einsetzt, über 123.000 
              Unterschriften auf sich vereint. 100.000 Unterstützer sind 
              erforderlich, damit das Weiße Haus sich des Anliegens annimmt 
              und Obama offizielle hierzu Stellung nimmt. 
               
            Quelle: Der Blaue Brief 
              derblauebrief.net 
            Autor dieser Webseite: 
              Uwe Schütz 
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