Totalitär?
            Landgericht Kassel bestätigt Urteil gegen Schulgebäude-Verweigerer
            
              
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                | Thomas 
                  Schaum: Wir werden uns auch durch eine Gefängnisstrafe 
                  nicht von dem Entschluss abbringen lassen, unsere Kinder zuhause 
                  zu unterrichten. Quelle: derblauebrief.net | 
               
             
            17.10.2013: Das Landgericht 
              Kassel hat am gestrigen Mittwoch die Verurteilung eines Schulgebäude-Verweigerer-Ehepaars 
              aus Nordhessen zu einer Geldstrafe bestätigt. Revisionsbemühungen 
              der Verurteilten sowie der Anklage wurden zurückgewiesen. 
            Damit bleibe es bei dem 
              Urteil des Amtsgerichts Fritzlar vom Mai dieses Jahres, sagte Dierk 
              Liebermann, Pressesprecher des Landgerichts, dem Evangelischen Pressedienst 
              (epd). Das Amtsgericht hatte den 51 Jahre alten Vater und die 48 
              Jahre alte Mutter aus dem nordhessischen Homberg/Efze wegen Verstoßes 
              gegen §182 des Hessischen Schulgesetzes ("Entziehung von 
              der Schulpflicht") zu einer Geldstrafe von je 700 Euro verurteilt. 
               
             Die Eltern hatten mehrfach 
              erklärt, ein Schulbesuch ihrer drei schulpflichtigen Kinder 
              im Alter von zehn bis 15 Jahren sei nicht mit ihrer christlichen 
              Überzeugung vereinbar. Sie kritisieren insbesondere den Sexualkundeunterricht 
              in der öffentlichen Schule und sehen die Gefahr, dass ihre 
              Kinder dort in Kontakt mit Alkohol und Drogen kommen könnten. 
            Die Eltern von insgesamt 
              neun Kindern wehren sich bereits seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht 
              und standen deswegen immer wieder vor Gericht. Sie berufen sie dabei 
              auf das Grundgesetz, 
              wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht 
              der Eltern ist. 
            Die Anklage hatte für Bildung zuhause ein Jahr Gefängnis 
              gefordert
            Die Anklage hatte für 
              die "notorischen Schulverweigerer" und "Wiederholungstäter" 
              jeweils eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung 
              beantragt.  
            Die Staatsanwaltschaft 
              hat dabei das Hessische Schulgesetz hinter sich. Darin heißt 
              es: Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig 
              wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten 
              oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft 
              (§ 182.1) 
            "Totalitäre Züge" heißt es im Blog "Der 
              blaue Brief"
            " 
              Ein Jahr lang sollen Thomas und Marit Schaum hinter Gitter, weil 
              sie ihre Kinder keiner öffentlichen Schule anvertrauen", 
              heißt es in dem Blog "Der blaue Brief". Der Versuch 
              des Staates, das Ehepaar aus Nordhessen durch maximale Bestrafung 
              zu zwingen, gegen tiefgehende Überzeugungen zu handeln, trage 
              totalitäre Züge. 
            Gegen die Entscheidung 
              des Landgerichts wiederum können nun sowohl das Ehepaar als 
              auch die Staatsanwaltschaft erneut Revision beim Oberlandesgericht 
              Frankfurt einlegen. 
            Quellen: jesus.de-Newsletter 
              / edp vom 16.10.2013 und Blog derblauebrief.net 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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