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mehr über EU-Beitrittskondidaten Türkei

Religionsfreiheit

Türkei will enteigneten Kirchenbesitz zurückgeben

30.08.2011: Die Europäische Union zeigt sich erfreut über das neue Gesetz der Türkei, christlichen und anderen Minderheiten des Landes enteigneten Besitz zurückzugeben. «Die EU-Kommission begrüßt das neue türkische Gesetz», sagte eine Sprecherin von Erweiterungskommissar Stefan Füle am Montag in Brüssel.

Der Schritt sei «positiv und zielführend» für die Umsetzung der Religionsfreiheit. Begrüßenswert sei auch das Treffen zwischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und den Spitzen nicht-muslimischer religiöser Gemeinschaften am 28. August, fügte die Sprecherin hinzu.

Streitigkeiten um enteignete Gebäude und Grundstücke zählten bisher zu den größten Problemen der Christen in der Türkei. Am 27. August hatte die Regierung in Ankara ein Gesetz veröffentlicht, laut dem nicht-muslimische Stiftungen ihr früheres Eigentum zurückerhalten. Für Besitztümer, die inzwischen an Dritte weiterverkauft wurden, sind Entschädigungen im Höhe des aktuellen Marktpreises vorgesehen.

Einhaltung der Menschenrechte ist Voraussetzung für EU-Beitritt

Die Europäische Union hatte die Schwierigkeiten der türkischen Minderheiten mit ihrem Eigentum immer wieder während der laufenden Beitrittsverhandlungen bemängelt. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte das Land aus diesem Grund mehrmals verurteilt und den Minderheiten zumindest Teilsiege verschafft. «Die EU-Kommission wird die Umsetzung des neuen Gesetzes genau verfolgen und dabei sowohl mit den türkischen Behörden als auch den nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften in Kontakt stehen», sagte die Sprecherin von Erweiterungskommissar Füle.

Auch aus dem Europaparlament kam Beifall zur türkischen Entscheidung. «Das ist ein historischer Schritt und wird ganz wesentlich zur Verbesserung der Beziehungen zu den christlichen und jüdischen Minderheiten in der Türkei beitragen», sagte der FDP-Vorsitzende im Parlament, Alexander Graf Lambsdorff. «Ich gratuliere der türkischen Regierung zu dieser Geste und wünsche mir nun eine allmähliche Normalisierung im Umgang mit religiösen Minderheiten in der Türkei.»

IGFM bezweifelt Fortschritt und rät zur Zurückhaltung

30.08.2011: Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) rät zu äußerster Zurückhaltung, dem Versprechen des türkischen Präsidenten Erdogan Glauben zu schenken, dass die Türkei Enteignungen von christlichen Gemeinden und von Christen rückgängig machen oder die Betroffenen gerecht entschädigen werde. Türkei habe viele Gelegenheiten versäumt, enteignetes Eigentum an Christen zurückzugeben. Die IGFM vermutet, Erdogan wolle mit seiner Ankündigung die Enteigneten zum Warten und Stillhalten verpflichten.

Nach den jährlichen Verurteilungen durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof habe es der türkischen Regierung seit Jahren frei gestanden, Enteignungen rückgängig zu machen, aber stattdessen wurden die früheren Besitzer mit minderwertigem Boden für teure Stadtgrundstücke abgespeist oder vertröstet. Jahrhunderte im Besitz befindlicher Grund und Boden der christlichen Klöster im Tur Abdin wurden ausgerechnet in diesem Jahr nach aktueller Gesetzeslage weggenommen.

„Wer und was soll Erdogan hindern, so fortzufahren? Noch gibt es nur die Ankündigung - und die gibt es schon seit einigen Jahren - für die Wiedereröffnung des Priesterseminars auf der Prinzeninsel Chalki vor Istanbul. Passiert ist aber nichts. Skepsis ist angebracht, wenn Erdogan Erklärungen abgibt, die sich für das christliche Abendland verlockend anhören“, meint Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM.

Seit 40 Jahren ist der theologische Lehrbetrieb verboten

Anlässlich des 88. Jahrestages des Lausanner Abkommens vom 24. Juli 1923 erinnert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) daran, dass die türkische Regierung die aus dem Abkommen resultierende Verpflichtung, die Rechte der ethnischen Minderheiten im eigenen Land zu achten, permanent verletzt. Im Juli vor 40 Jahren verließen die letzten Seminaristen die theologische Ausbildungsstätte der griechisch-orthodoxen Kirche auf der Istanbul vorgelagerten Prinzeninsel Heybeliada (griechisch: Chalki); seither ist der eigenständige Lehrbetrieb untersagt. Trotz vieler Beteuerungen seitens hoher türkischer Regierungsvertreter, dass das theologische Seminar, das von einigen Mönchen in Schuss gehalten wird, bald seinen Lehrbetrieb wieder aufnehmen könne, hatten sich als unwahr erwiesen.

Die IGFM appelliert an Ministerpräsident Erdogan, endlich die zugesicherte Öffnung als selbstständige Schulungsstätte der griechisch-orthodoxen Kirche zuzulassen. Das sei insbesondere aufgrund der Versprechen nach den Nationalwahlen, nichtmuslimischen türkischen Staatsbürgern volle Rechte zu gewähren, längst überfällig. Die IGFM verbindet den Jahrestag des Lausanner Abkommens mit der Übergabe von Unterschriftenlisten für die Achtung der Rechte der christlichen Minderheit.

In der Liste der größte Christenverfolgerstaaten belegt die Türkei immer noch Platz 30 (Open Doors).

Quellen: Jesus.de-Newsletter vom 30.08.2011 / epd und Presseinfo der IGFM vom 30.08.2011

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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