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KW 40 / 2018

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Martin Hohmann, bis  

Deutsche Einheit?

Vor 15 Jahren: Der "Tätervolk"-Polit- und Medienskandal

Martin Hohmann, *04.02.1948 in Fulda, verheiratet, 3 Kinder
Martin Hohmann
*04.02.1948 in Fulda, verheiratet, 3 Kinder
Wegen seiner umstrittenen Rede am 3. Oktober 2003 wurde er aus der CDU ausgeschlossen

Quelle: www.martinhohmann.de

03.10.2003: Im Bürgerhaus von Neuhof bei Fulda hält der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann eine Rede zum Tag der Deutschen Einheit. Er spricht über Deutschland und seine „schwierige Beziehung“ zu sich selbst.

Dies regt niemanden auf, weder die 150 Besucher, noch die Lokalpresse. Aber vier Wochen später meldet die „Tagesschau“ (ARD, 30.10.2003), die Äußerungen Hohmanns sorgten für Wirbel. Die Online-Ausgabe der Tagesschau verkürzt die Informationen auf die Schlagzeile: „CDU-Abgeordneter nennt Juden ‚Tätervolk'“. In Windeseile wird die Nachricht von allen Agenturen verbreitet.

Am Tag darauf (31.10.2003) erklärt Hohmann, dass er weder Deutsche noch Juden als Tätervolk bezeichnet und dass er bedauere, wenn er durch seine Rede Gefühle verletzt habe. Trotzdem äußert die CDU-Chefin Angela Merkel Zweifel an der demokratischen Grundhaltung Hohmanns, und der Zentralrat der Juden in Deutschland stellt gegen den Bundestagsabgeordneten Strafanzeige wegen Volksverhetzung.

Was der Abgeordnete in seiner Rede zum 3. Oktober gesagt habe, sei „das Schlimmste an Antisemitismus“, was er in den vergangenen Jahren gehört habe, erklärt der Zentralrats-Vorsitzende Paul Spiegel. Nur zwei Wochen vor der Rede Hohmanns hatte er selbst Deutschland als „Land der Täter“ bezeichnet.

Am 4. November entlässt Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) einen Brigade-General (Reinhard Günzel, Chef der Elite-Einheit KSK = Kommando Spezialkräfte), weil er das Ansehen der Bundeswehr beschädigt habe. Er hatte Hohmann in einem persönlichen Brief "Mut zur Wahrheit und Klarheit" bescheinigt.

Am 10. November wird Hohmann aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Viele Politiker - auch der eigenen Partei - fordern daraufhin, die CDU müsse sich ganz von Hohmann trennen.

Obwohl Tausende in Briefen, E-Mails und Anrufen in der CDU-Zentrale in Berlin seine volle Rehabilitierung fordern - darunter auch viele Juden - und Hohmann immer wieder betont, dass er seine politische Heimat nur in der CDU sieht, wird er zur „Schadensbegrenzung“ über Landes- und Bundesparteigericht am 04.11.2004 aus der CDU ausgeschlossen.

Laurenz Meyer, ihr Generalsekretär, fasst die Partei-Asuschluss-Entscheidung mit den Worten zusammen: „Herr Hohmann hat mit seiner Rede und seinem Verhalten erheblich gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei verstoßen und ihr schweren Schaden zugefügt.“ Nur einer der fünf Parteirichter (RA Friedrich W. Siebeke, bis dahin stellvertretende Vorsitzende des CDU-Bundesparteigerichts) hatte mit einer „abweichenden Meinung“ votiert.

* * *

Es steht nicht gut um Meinungsfreiheit, politische Streitkultur und journalistische Arbeit in Deutschland. Die fatale Falschaussage der Medien wurde zwar vom Oberlandesgericht Frankfurt gerügt, nicht aber von der eigenen Partei. Und dass die Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung der Rede zu dem Ergebnis kommt, dass kein Straftatbestand vorliegt, ist der Presse nur eine kurze Notiz wert.

Natürlich war Hohmanns Rede am Tag der deutschen Einheit nicht unproblematisch, aber bei ihrer „Aufarbeitung“ wurde mindestens gegen drei Artikel unseres Grundgesetzes verstoßen. Der Fall Hohmann zeigt, meine ich, einmal mehr, dass wir noch sehr daran arbeiten müssen, uns fair mit Sachfragen und Meinungen auseinander zu setzen - ob nun in der Politik, in der Gemeinde oder in der Familie.

Uwe Schütz

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