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Das Kalenderblatt

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KW 4 / 2017

Eine Kalenderwoche weiter

 

Mutterschutz - gestern und heute

65 Jahre Mutter-Schutzgesetz

24.01.1952: Der Deutsche Bundestag beschließt einstimmig das sogenannte Mutterschutzgesetz (eigentlich: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter) . Es schützt berufstätige Frauen, die schwanger werden, vor schwerer körperlicher Arbeit ( vor Akkordarbeit, vor Kündigung), und sie dürfen sechs Wochen vor und nach der Entbindung zu Hause bleiben.

* * *

Damals ging es noch darum, Frauen zu schützen. Familienpolitik heute arbeitet mit Instrumenten wie „Elternzeit" und Kinderkrippen daran, Frauen nach der Geburt eines Kindes früher in den Arbeitsprozess zurückzuholen. Dahinter stehen also eigentlich volkswirtschaftliche Überlegungen (Lohnsteuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge).

Der scharfe Vorwurf, Ministerin von der Leyen wolle Frauen zu „Gebärmaschinen" degradieren, kam deshalb nicht ganz unberechtigt. Dass die überwältigende Mehrheit der Deutschen so gar nicht leben will, sondern sich mehr Zeit für die Familie wünscht *), scheint die Bundesregierung nicht zu interessieren.

Deshalb könnte Mutterschutz heute heißen, einen „Berufsstand“ zu schützen, denn es braucht stabile Ehen und Familien, um der zunehmenden Beziehungsunfähigkeit unserer Gesellschaft entgegenzuwirken. Eine Mutter, die Zeit hat, ist die Basis für die Geborgenheit, die jedes Kind braucht. Und sie ist ein Segen für jedes Familienmitglied und für die Gesellschaft.
Der Lohn oder besser der Segen kommt nur nicht pünktlich zum Monatsende.

Uwe Schütz

*) Quelle: DIE WELT: Von der Leyens verzerrtes Familienbild vom 19.06.2008 mehr bei uns über diesen Artikel

mehr bei uns aus der Zeit: mehr bei uns über Familien- und Sozialpolitik:  
1950 : Beginn des Korea-Kriegs
1951 : 1. Micky-Maus-Heft in Deutschland
1951 : 1. Langspielplatte
1951 : Gründung des Bundesverfassungsgerichts
1952 : Bundestag beschließt Mutterschutzgesetz
1952 : Erste "Bild"-Zeitung
1952 : Gründung von Pro Familia
1953 : Tod von Stalin