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Totalitär?

Landgericht Kassel bestätigt Urteil gegen Schulgebäude-Verweigerer

Landgericht Kassel bestätigt Urteil gegen Schulgebäude-Verweigerer
Thomas Schaum: „Wir werden uns auch durch eine Gefängnisstrafe nicht von dem Entschluss abbringen lassen, unsere Kinder zuhause zu unterrichten.“ Quelle: derblauebrief.net

17.10.2013: Das Landgericht Kassel hat am gestrigen Mittwoch die Verurteilung eines Schulgebäude-Verweigerer-Ehepaars aus Nordhessen zu einer Geldstrafe bestätigt. Revisionsbemühungen der Verurteilten sowie der Anklage wurden zurückgewiesen.

Damit bleibe es bei dem Urteil des Amtsgerichts Fritzlar vom Mai dieses Jahres, sagte Dierk Liebermann, Pressesprecher des Landgerichts, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Amtsgericht hatte den 51 Jahre alten Vater und die 48 Jahre alte Mutter aus dem nordhessischen Homberg/Efze wegen Verstoßes gegen §182 des Hessischen Schulgesetzes ("Entziehung von der Schulpflicht") zu einer Geldstrafe von je 700 Euro verurteilt.

Die Eltern hatten mehrfach erklärt, ein Schulbesuch ihrer drei schulpflichtigen Kinder im Alter von zehn bis 15 Jahren sei nicht mit ihrer christlichen Überzeugung vereinbar. Sie kritisieren insbesondere den Sexualkundeunterricht in der öffentlichen Schule und sehen die Gefahr, dass ihre Kinder dort in Kontakt mit Alkohol und Drogen kommen könnten.

Die Eltern von insgesamt neun Kindern wehren sich bereits seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht und standen deswegen immer wieder vor Gericht. Sie berufen sie dabei auf das Grundgesetz, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist.

Die Anklage hatte für Bildung zuhause ein Jahr Gefängnis gefordert

Die Anklage hatte für die "notorischen Schulverweigerer" und "Wiederholungstäter" jeweils eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hat dabei das Hessische Schulgesetz hinter sich. Darin heißt es: „Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft“ (§ 182.1)

"Totalitäre Züge" heißt es im Blog "Der blaue Brief"

" Ein Jahr lang sollen Thomas und Marit Schaum hinter Gitter, weil sie ihre Kinder keiner öffentlichen Schule anvertrauen", heißt es in dem Blog "Der blaue Brief". Der Versuch des Staates, das Ehepaar aus Nordhessen durch maximale Bestrafung zu zwingen, gegen tiefgehende Überzeugungen zu handeln, trage totalitäre Züge.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts wiederum können nun sowohl das Ehepaar als auch die Staatsanwaltschaft erneut Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.

Quellen: jesus.de-Newsletter / edp vom 16.10.2013 und Blog derblauebrief.net

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz


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