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Sorgerecht zurück

Oberlandesgericht: Sorgerechtsentzug wegen Hausunterricht war unverhältnismäßig

04.09.2014: Das Elternpaar Petra und Dirk Wunderlich, das ihre vier Kinder zuhause unterrichtet, bekommt das komplette Sorgerecht zurück. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am 15.08.2014 entschieden. Das OLG hab damit eine Beschluss des Darmstätter Amtsgerichts auf, das den Eltern das Sorgerecht weitgehend entzogen hatte, weil sie ihre Kinder nicht in die Schule geschickt hatten. Das Jugendamt strebe derzeit nicht an, die Kinder noch einmal aus der Familie heraus zu nehmen, sagte ei Seit Ende Juni blieben die Kinder wieder der Schule fern. Dieser strafrechtliche Aspekt müsse allerdings getrennt vom Familienrecht gesehen werden, sagte der stellvertretende OLG-Sprecher Jens Kreiling gegenüber pro.

Jugendamt: Der Bildungsstand der Kinder ist „nicht besorgniserregend“

Die Prüfung habe ergeben, dass der teilweise Entzug des Sorgerechtes unverhältnismäßig gewesen sei. Diese Entscheidung sei ein Einzelfall und kein Grundsatzurteil. In jedem anderen Fall müsse einzeln abgewogen werden, sagte der OLG-Sprecher.

Den Kindern ginge es gut bei den Eltern. Das Jugendamt schließe mittlerweile aus, dass den Kinder durch ihre Eltern eine Einschränkung der „körperlichen Unversehrtheit droht“. Zwischenzeitlich habe es die Annahme gegeben, dass dies eventuell anders gewesen sei. Die Kinder hätten zudem keine eingeschränkte Sozialkompetenz und würden an ihren Eltern hängen. Ihr Bildungsstand sei „nicht besorgniserregend“. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Kinder zu Hause nicht unterrichtet werden wollten.

Polizei hatte die vier Kinder in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht

2012 waren dem Ehepaar Wunderlich Teile des Sorgerechts entzogen und dem Jugendamt übertragen worden: das Recht zur Regelung der Schulangelegenheiten, das Recht auf Antragstellung bei Ämtern und Behörden sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Weil das Ehepaar Wunderlich auch daraufhin nicht einlenkte, holte die Polizei die vier Kinder Ende August vergangenen Jahres ab und brachte sie in eine Jugendhilfeeinrichtung. Nach drei Wochen durften sie wieder nach Hause – unter der Bedingung, dass sie in eine Schule gehen würden. Um ihre Kinder nicht noch einmal weggenommen zu bekommen, stimmten die Eltern damals zu. Seit Oktober 2013 gingen die vier Kinder auf eine staatliche Schule. Seit Juni 2014 unterrichten die Eltern ihre Kinder erneut zu Hause.

Der strafrechtliche Tatbestand besteht jedoch weiterhin

Diese familienrechtliche Entscheidung sei aber getrennt zu sehen von der strafrechtlichen Seite des Falls. Diese bestehe nach wie vor, erläutert Kreiling. Die Eltern machten sich strafbar, wenn sie sich weigerten, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Am 25. Juni hatten sie den Schulbesuch ihrer 8 bis 14 Jahre alten Kinder erneut beendet. Dies sei ein „Missbrauch der elterlichen Sorgfaltspflicht“

Vater: Keine Auswanderung nach Frankreich

Wie Dirk Wunderlich gegenüber idea sagte, rechnet er damit, dass die Schulbehörden die Familie weiter „traktieren“. Doch das nehme er in Kauf. Dennoch habe man Abstand von früheren Plänen genommen, nach Frankreich auszuwandern, wo Hausunterricht erlaubt ist: „Uns gefällt es im Odenwald – unserer Heimat – noch immer am besten.“ Die Familie will eigenen Angaben zufolge weiter um ihr Recht kämpfen, Bildung zu Hause als Alternative zum öffentlichen Schulbesuch ausüben zu dürfen.

Quellen:idea.de und pro-medienmagazin.de

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz


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