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Nütter wegen Verweigerung einer Schulveranstaltung im Gefängnis

Schulpflicht

In NRW sind zwei Mütter wegen Verweigerung einer Schulveranstaltung in Haft

Nütter wegen Verweigerung einer Schulveranstaltung im Gefängnis10.04.2010: In Nordrhein-Westfalen wurden zwei Mütter in Haft genommen, weil sie sich weigerten, ihre Kinder an einem Bühnenstück „Mein Körper gehört mir” zur Sexualerziehung in der Grundschule teilnehmen zu lassen.

Wie das christliche Informationsforum "Medrum" berichtet, wurden die beiden Mütter Anna D. und Elisabeth E.aus Salzkotten am Morgen des 07.04.2010 von Polizisten abgeholt und zunächst in die JVA Bielefeld gebracht. Die beiden Mütter wurden zwischenzeitlich in die JVA Gelsenkirchen gebracht, in der sie für die Dauer von 6 und 8 Tagen die verhängte Erzwingungshaft absitzen sollen.

Sie sind Mütter von zusammen 14 Kindern. Sie lehnten es aus Gewissengründen ab, ihre Kinder an der Theateraufführung "Mein Körper gehört mir" teilnehmen zu lassen.

Die Mütter lehnen die Veranstaltung als Eingriff in die elterliche Erziehungsrechte ab

Dieses Theaterstück zerstöre nach Einschätzung der Mütter die Scham der Kinder und begünstigt die Pädophilie, die es angeblich verhindern soll. Die Eltern sehen dies als Eingriff in ihre elterlichen Erziehungsrechte und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie können es ihren Kindern gegenüber nicht verantworten, sie an den von der Schule angeordneten Theateraufführungen teilnehmen zu lassen. Wie zuvor bereits bei anderen Elternteilen, sei die Grundschule ihrer Kinder nicht bereit gewesen, einer Befreiung der Kinder von der Theateraufführung zuzustimmen.

Der Besuch dieses Stücks gehört seit mehreren Jahren zum Pflichtprogramm der Sexualaufklärung an der Liborius-Grundschule in Salzkotten. Die Eltern nehmen Anstoß an einzelnen Szenen im Stück, die Exhibitionisten und sexuelle Übergriffe im familiären Bereich andeutungsweise darstellen.

Es gibt 17 gleichgelagerte Fälle von Erzwingungshaft

Vor Ostern wurden bereits zwei Familienväter verhaftet, um Erwingungshaft gegen sie zu vollstrecken. Wegen der Ablehnung der Teilnahme von Grundschulkindern an Theateraufführungen wurde in insgesamt 17 Fällen Erzwingungshaft gegen Elternteile in der Gemeinde im Raum Salzkotten verhängt und in mehreren Fällen bereits vollstreckt. Die Höchstdauer der bisher verhängten Haft beträgt derzeit 40 Tage.

Eltern sehen Religions- und Gewissensfreiheit verletzt

Die christliche Gemeinde, in der gegen diese und weitere Elternteile Erzwingungshaft verhängt oder schon vollstreckt wurde, setzt sich in einem Appell gegen die Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Gemeindemitglieder ein.

Besonderes Verständnis für diesen Appell hat der Rechtsanwalt Armin Eckermann von "Schulunterricht zu Hause e.V.". Wie MEDRUM berichtete, drängt sich ihm die essentielle Frage auf: "Wer schützt uns Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates in unsere Grund- und Menschenrechte?" Er sieht in einer solchen Entwicklung Grund, um das Recht der Eltern auf Erziehung und Wahrung der Gewissensfreiheit besorgt zu sein. In einem Offenen Brief hatte er von einigen Monaten an das Gericht appelliert:

"Bremsen Sie den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft sind und deren Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten vorbildlich erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch Augenmaß und friedliche Lösungen und sprechen Sie die Betroffenen frei."

(Quelle für den Sachverhalt bis hierher: www.medrum.de am 10.04.2010)

Verfassungsbeschwerde in Sachen Schulpflicht wurde abgewiesen

Im August 2009 hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur Entscheidung angenommen mit der Begründung: Eltern könnten ihre Kinder im Regelfall nicht wegen religiöser Bedenken vom Sexualkundeunterricht oder schulischer Karnevalsveranstaltungen befreien lassen.

Manfred Müller, Landrat des zuständigen Landkreises, sah sich mit dem Karlsruher Beschluss in seiner Rechtsauffassung bestätigt und sagte laut WDR: "Es macht keinen Sinn, Kinder unter einer Glasglocke groß werden zu lassen", erklärte Landrat . Der Beschluss helfe, überflüssige Diskussionen zu vermeiden.

Die Durchsetzung der Schulpflicht hat bereits international für Aufsehen gesorgt

Die Durchsetzung der Schulpflicht gegen Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrrichten wollen, hat bereits international für Aufsehen gesorgt. So sind mehrere Mütter mit ihren Kindern nach Österreich geflüchtet. Berühmteste Beispiel ist Familie Romeike, die in die USA flüchtete und dort politisches Asyl erhielt.

Kommentar: "Gesetzlich verankerter Verfassungsbruch"

Die Schulpflicht wurde im 18. bzw. 19. Jahrhundert in Deutschland eingeführt, weil man besonders in kleinbäuerlichen Betrieben die Arbeitskraft der Kinder als erheblich wichtiger angesehen wurde als deren Schulbildung. Dieses als Recht auf Bildung pervertiert zum Schulzwang.

Wann kommt endlich das Umdenken von der Schulpflicht (=Anwesenheitspflicht) zur Bildungspflicht?

Es ist nicht nur schlecht um die Bildung in Deutschland bestellt, sondern staatliche Stellen setzen sich mit ihren Landesgesetzen und Verordnungen über elementarste im Grundgesetz verankerte Grundrechte und auch über die Menschenrechte hinweg. In Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

Die Eltern haben ein vorrangiges Recht,
die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

(Artikel 26, Absatz 3, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Der Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung (Abs. 1).

Alle Schulgesetze greifen durch die so genannte Schulpflicht und die damit verbundenen Repressalien in Artikel 6 Abs. 2 GG ein, obwohl es darin eindeutig heißt:

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Ist dieses Grundrecht einschränkbar? "Nein" meint die "Bürgerinitiative für Verfassungsschutz" und ist der Auffassung, dass man Schulgesetze, die den Artikel 6 Abs. 2 GG zitieren und einschränken, als gesetzlich verankerter Verfassungsbruch werten kann. Dies ist in den Schulgesetzen von Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Fall. (Quelle: "Schulgesetze in Deutschland im Lichte des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG" von der "Bürgerinitiative für Verfassungsschutz" 2009)

Und wo bleibt die Umsetzung des Absatzes 4, wonach jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft hat? Wer schützt die Mütter vor der staatlichen Gewalt?

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

mehr bei uns
über Schulpflicht:

15.05.2013:
Obama-Regierung kippt Asyl für die deutsche Familie Romeike

17.09.2012:
Urteil des Familiengerichts Darmstadt: Sorgerechtsentzug wegen Hausunterricht

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mehr bei uns über das Asyl in den USA für Familie Romeike
06.08.2009: Bundesverfassungs-gericht: Schulpflicht steht über religiösen Bedenken