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Berliner Ladenschlussgesetz gekippt

Bundesverfassungsgericht: Ladenöffnungsgesetz mit Grundgesetz unvereinbar

03.12.2009: Die großzügige Berliner Regelung von 2006, die eine Ladenöffnung an zehn Sonntagen im Jahr, darunter allen vier Adventssonntagen, erlaubt, verstoße gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes ("... Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung"), urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, 01.12.2009, in Karlsruhe. Zudem werde das Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Das Gericht entsprach damit teilweise den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche. Kirchen, Gewerkschaften und Politiker bewerteten das Urteil überwiegend positiv. (AZ: 1 BvR 285/07, 1 BvR 2858/07) Urteil im Wortlaut (s.u.)

Berlin unterschreite ohne hinreichende Gründe Mindestmaß des Sonntagsschutzes

Allerdings dürfen die Läden an den drei verbleibenden Adventssonntagen dieses Jahres noch öffnen. Das Verbot vier verkaufsoffener Adventssonntage greift ab 2010. Die Verfassungsrichter argumentierten, die Berliner Regelung unterschreite ohne hinreichende Gründe das gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes. Nach dem sogenannten Kirchenartikel 140, der aus der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der «Arbeitsruhe» und der «seelischen Erhebung».

Wirtschaftliche Interessen und «Shoppinginteresse» reichen nicht für Ladenöffnung

«Das gesetzliche Schutzkonzept für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe muss diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben», sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Bloße wirtschaftliche Interessen der Geschäftsinhaber und das «Shoppinginteresse» der Kunden genügten grundsätzlich nicht, um die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise zu erlauben. Die Richter wandten sich vor allem gegen eine flächendeckende Ladenöffnung an mehreren Sonntagen hintereinander. Die Freigabe eines geschlossenen Zeitblocks von etwa einem Zwölftel des Jahres sei nicht mit dem Schutz der Sonntagsruhe vereinbar.

Wowereit bezeichnet das Urteil als «Rückschritt für das Christmas-Shopping»

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten in der Bundeshauptstadt als «Rückschritt für das Christmas-Shopping» bezeichnet. Zugleich verwies er am Dienstag darauf, dass das Urteil prinzipiell Sonntagsöffnungen von Geschäften bestätige. Aus der Begründung gehe nach seinem ersten Eindruck nicht hervor, dass die Gesamtzahl von zehn verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin infrage gestellt würde.

Es müsse jetzt geprüft werden, ob es künftig zehn oder nur acht Sonntage im Jahr sein werden, an denen Geschäfte geöffnet werden dürfen, sagte Wowereit. Dabei seien dann ein bis zwei Adventssonntage mit einberechnet. Der Berliner Senat habe 2006 versucht, die Ladenöffnungszeiten den «modernen Lebensbedingungen» anzupassen.

Vertreter der Kirchen äußerten sich zufrieden über das Urteil

Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche äußerten sich zufrieden über die Karlsruher Entscheidung. Das Urteil sei «unerwartet positiv» ausgefallen, sagte Kardinal Georg Sterzinsky vom Erzbistum Berlin. Er sei sehr froh, dass die Bedeutung des Sonntags als Tag der seelischen Erhebung für Gesellschaft und Kirchen anerkannt worden sei. Der Berliner evangelische Bischof Markus Dröge wertete das Urteil als Stärkung der Feiertags- und Sonntagskultur.

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischöfin Margot Käßmann, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, erklärten: «Das ist heute ein guter Tag zum Schutz des Sonntags und ein klares Signal gegen überbordenden Konsum.» Sie betonten, mit dem Sonntagsschutz werde eine wichtige soziale Institution gewahrt, die kulturelle Qualität des Zusammenlebens und der Raum für die Freiheit der Religionsausübung.

Viele positive Reaktionen auf den Richterspruch auch von Politikern

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte in Brüssel, es handele sich zunächst einmal um eine Entscheidung zu den Berliner Regelungen. Sie habe allerdings eine Orientierungsfunktion für andere Bundesländer, in denen längere Öffnungszeiten debattiert würden: «Es kommt dieser Entscheidung sehr wichtige Bedeutung zu.»

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte dem epd, das Urteil setze «einen Anker in der werktäglichen Geschäftigkeit». Zudem schaffe es auch bundesweit Klarheit. Der Konsum werde durch den Richterspruch nicht eingeschränkt, betonte das Regierungsmitglied und verwies auf die ausgeweitete Ladenöffnung an Werktagen. Zudem werde die Sonntagsöffnung durch das Urteil nicht grundsätzlich verboten. Sie müsse aber eine Ausnahme bleiben.

Auch aus den westdeutschen Ländern gab es positive Reaktionen auf den Richterspruch. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach von einem «unmissverständlichen Signal» gegen die zunehmende Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Ähnlich äußerten sich die Länderchefs von Nordrhein-Westfalen und des Saarlands, Jürgen Rüttgers und Peter Müller (beide CDU). Landespolitiker aus Mecklenburg-Vorpommern sprachen sich für den Fortbestand der «Bäderregelung» aus, die eine Ladenöffnung an bis zu 44 Sonntagen im Jahr in Kur- und Erholungsorten erlaubt.

Auch Gewerkschaft und Einzelhandel können mit dem Urteil gut leben

Für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sagte die stellvertretende Vorsitzende Margret Mönig-Raane, mit dem Urteil werde den Auswüchsen der Sonntagsarbeit ein Riegel vorgeschoben. Bundesweit könnten Millionen Einzelhandelsbeschäftigte und ihre Familien den Sonntag nun gemeinsam genießen. Hingegen hob der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels hervor, dass verkaufsoffene Sonntage als Ausnahme weiterhin erlaubt sind. Gelegentliche Sonntagsöffnungen seien für den Handel unverzichtbar, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Im Deutschlandfunk sagte Verbandsprecher Hubertus Pellengahr, der Einzelhandel könne mit dem Karlsruher Urteil im Allgemeinen gut leben. Jetzt bleibe die neue Berliner Regelung abzuwarten: «Man muss sehen, ob ein oder zwei Adventssonntage möglich sind.»

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 01.12.2009 / epd

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz im Wortlaut

Die Regelung über die Öffnung von Verkaufsstellen an den Adventssonntagen in § 3 Absatz 1 Alternative 2 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG) vom 14. November 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1045) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 16. November 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 580) ist mit Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung unvereinbar.

Die vorgenannte Bestimmung bleibt noch bis zum 31. Dezember 2009 anwendbar. Im Übrigen werden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Land Berlin hat den Beschwerdeführern deren notwendige Auslagen zur Hälfte zu erstatten.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 inklusive Begründungen unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091201_1bvr285707.html

 

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