Was sagt das Grundgesetz über den Sonntag?
            Sonntage sind für Arbeitsruhe und seelische Erhebung gesetzlich 
              geschützt (Artikel 139 WV)
            In Artikel 139 der deutschen 
              Verfassung vom 01.08.1919 (Weimarer Verfassung) heißt es: 
             
               
                Der Sonntag 
                  und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der 
                  Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. 
               
             
            Dieser Artikel ist gemäß 
              Artikel 140 des Grundgesetzes Bestandteil des Grundgesetzes: "Die 
              Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen 
              Verfassung vom 1. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." 
              (Artikel 140 GG) 
            Artikel 4 /GG garantiert die ungestörte Religionsausübung
             
               
                (1) Die 
                  Freiheit des Glaubens,des Gewissens und die Freiheit des religiosen 
                  und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 
                  (2) Die ungestorte Religionsausubung wird gewahrleistet. 
               
             
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