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Einkaufsgewohnheiten

Sachsen: Ev. Kirche kritisiert erneute Lockerung des Ladenöffnungsgesetzes

20.07.10: Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kritisiert die geplante Lockerung des sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Was von Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) als Abbau von Bürokratie gefeiert werde, sei eine «eklatante Verletzung verfassungsrechtlicher Grundlagen», erklärte Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann am Dienstag in Berlin. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz erstreckt sich auch über Teile Ostsachsens.

Seelemann verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Ende 2009 eine großzügige Regelung der Ladenöffnungszeiten in Berlin gekippt hatte. Forderungen des höchsten deutschen Gerichts fänden in dem sächsischen Entwurf keinen Niederschlag, kritisierte Seelemann. So müsse die «Durchbrechung» des Sonntagsschutzes in jedem Einzelfall durch Vorliegen «höherrangiger schutzwürdiger» Gründe gerechtfertigt sein.

Sächsische CDU/FDP-Regierung strebt fünften verkaufsoffenen Sonntag an

Die sächsische CDU/FDP-Regierung strebt einen fünften verkaufsoffenen Sonntag an. Er soll lokal begrenzt sein und insbesondere für Stadtteilfeste, Firmenjubiläen und Weihnachtsmärkte gelten, die nicht für die ganze Kommune Bedeutung haben. Außerdem soll die Öffnung von Videotheken von 13 bis 19 Uhr und von Autowaschanlagen rund um die Uhr am Sonntag möglich sein. Neben den Kirchen sind auch Oppositionsparteien und Gewerkschaften gegen die neuen Regelungen.

FDP-Minister: Neuregelung trägt Einkaufsgewohnheiten und Bedürfnissen Rechnung

„Die Neuregelung des Gesetzes trägt den Einkaufsgewohnheiten und Bedürfnissen der Kunden Rechnung. Der Entwurf schafft Freiheit und Flexibilität für Händler, die damit auch regional noch besser auf die Wünsche ihrer Kunden reagieren können. Ich denke wir haben mit den für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen geschaffenen Regelungen einen Ausgleich der Interessen von Kunden, Händlern und Arbeitnehmern gefunden. Wir haben außerdem entbürokratisiert“, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP).

Einkaufsveranstaltungen mit Erlebnischarakter

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf vor, Einkaufsveranstaltungen mit Erlebnischarakter, z.B. Mitternachtsshopping, per Anzeige der betroffenen Verkaufsstellen bei der Gemeinde zu ermöglichen. Bisher waren Rechtsverordnungen der Gemeinde nötig, um Einkaufsveranstaltungen außerhalb der allgemeinen werktäglichen Ladenöffnungszeit zu gestatten. "Damit können die Händler viel flexibler auf ihre Kunden zugehen", so Morlok. Ein langer Vorlauf von bis zu zwei Jahren von der Verordnung der Gemeinde bis zum Event sei damit nicht mehr notwendig. "Hier haben wir entbürokratisiert", ergänzte Morlok.

Quellen: jesus.de-Newsletter vom 20.07.2010 / epd und Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, 18.05.2010

Autor dieser Seite: Uwe Schütz

 

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