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Das Kalenderblatt

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KW 4 / 2023

Eine Kalenderwoche weiter

 

Roe gegen Wade

Vor 50 Jahren: Oberstes US-Gericht stellt Abtreibung unter Privatsphäre

US-Supreme-Court in Washington D.C., Hauptportag miit Inschrift
Das Portal des Obersten Gerichts (US Supreme Court) mit der Inschrift EQUAL JUSTICE UNDER LAW Foto von MattWade, wikipedia.de unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0
"March for Life" (Marsch für das Leben) am Jahrestag des Urteil Roe gegen Wade mit hunderttausenden Teilnehmern in Washington, D.C.
Seit 1974 findet zum Jahrestag der umstrittenen Entscheidung (22. Januar) der "March for Life" (Marsch für das Leben) mit hunderttausenden Teilnehmern in Washington, D.C. statt, Das Foto von 2009 zeigt, wie sich der Demostrationszug formiert Foto: wikipedia.de, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0
4.06.2022: In der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau verliest Judith Rakers als 1. Meldung: "Das oberste Gericht der USA hat ein umstrittenes Grundsatz-Urteil gefällt. Der mehrheitlich konservativ besetzte Supreme-Court kippte das landesweite Recht auf Abtreibung.
24.06.2022: In der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau verliest Judith Rakers als 1. Meldung: "Das oberste Gericht der USA hat ein umstrittenes Grundsatz-Urteil gefällt. Der mehrheitlich konservativ besetzte Supreme-Court kippte das landesweite Recht auf Abtreibung. Damit ist der Weg für schärfere Abtreibungsgesetze in den Bundesstaaten frei."
In der Begründung des Supreme-Courts heißt es: Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung.Foto: Screenshot von 20-Uhr-Tagesschau in der ARD, aref

22.01.1973: In Washington D.C. entscheidet der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, das Strafgesetz des US-Bundesstaates Texas zum Schwangerschaftsabbruch verletzte das verfassungsmäßige Recht einer Frau, über Abbruch oder Fortführung ihrer Schwangerschaft selbst zu entscheiden.

* * *

Mit dem Urteil durften die 50 US-Bundesstaaten fortan nur noch die ärztlichen Eingriffe regulieren. Es berief sich auf den 13. Zusatz zur US-Verfassung. Darin werden ganz allgemein Bürgerrechte formuliert, aber er sagt nichts über Schwangerschaft und den Schutz des ungeborenen Lebens aus.

Da es alle US-Regierungen versäumten, ein Bundesgesetz zu schaffen, dass klar regelt, ab wann ungeborenes Leben unter dem Schutz des Staates steht, gehörten die USA neben China und Nordkorea fast 50 Jahre lang zu den Staaten mit den weltweit liberalsten Regeln zum Schwangerschaftsabbruch. Doch 2022 kippte der US-Supreme-Court seine Entscheidung von 1973 und gab damit mangels eines umfassenden Bundesgesetzes den Bundesstaaten die Möglichkeit, eigene Regelungen zu schaffen.

Dem Deutschen Bundestag hingegen gelang es nach der Wiedervereinigung, die unterschiedlichen Rechtslagen in der DDR und der Bundesrepublik sorgsam und verfassungskonform zu harmonisieren: Nach $218a von 1995 bleibt ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau eine Beratung nachweisen kann. Wer heute daran rüttelt, gefährdet einen Grundpeiler unseres Rechtsstaates.

Die junge alleinerziehende Mutter, die sich Anfang der 1970er-Jahre nicht in der Lage sah, noch ein Kind großzuziehen und von einer großen US-Anwaltskanzlei für den Musterprozess ausgesucht wurde, erschien übrigens nie im Gerichtssaal. Sie brachte im Laufe des Verfahrens das Baby zu Welt und gab es zur Adoption frei.

Autor: Uwe Schütz
Sprecher: Heiko Müller
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mehr bei uns aus der Zeit: mehr bei uns über Schwangerschaftsabruch:  
1972 : Blutsonntag in Nordirland
1972 : Watergate-Skandal
1972 : Überfall auf die israelische Olympia-Mannschaft
1973 : Start der Sesamstraße auf Deutsch
1973 : Oberstes US-Gericht stellt Abtreibung unter Privatsphäre
1973 : 1. Talkshow im westdeutschen Fernsehen
1973 : Reform des Sexualsstrafrechts
1973 : Einheitliche Notrufnummern 110 und 112
1973 : Jom-Kippur, der Krieg ohne Sieger und mit Ölboykott
1973 : Erstes Sonntagsfahrverbot

1929 : Premiere des Bühnenstücks "Cyankali" gegen §218
1971 : Frauen bekennen im Stern: "Wir haben abgetrieben"
1973 : Oberstes US-Gericht stellt Abtreibung unter Privatsphäre
1975 : BVerfG kippt $218-Reform
1993 : §218 erneut auf dem BVerfG-Prüfstand
2004 : Europ. Gerichtshof : Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene
2008 : Staat subventioniert Abtreibung, aber nicht Verhütung

§ 218 Strafgesetzbuch

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