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Scharia in Deutschland?

Rheinland-pfälzischer Justizminister Hartloff plädiert für islamisches Schiedsgericht

03.02.2012: Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hält die Existenz islamischer Schiedsgerichte in Deutschland grundsätzlich für zulässig. „Auch die Sportgerichtsbarkeit oder die Kirchen haben eine eigene Rechtsprechung, die dem inneren Frieden dient“, sagte er.

„Wenn diese Gerichte allerdings den Anspruch haben, den Rechtsstaat und dessen Institutionen zu ersetzen, und die allgemeine Rechtsprechung keine Rolle mehr spielt, dann ist das eine kritische Entwicklung.“ Somit sei die Scharia nur in einer modernen Form akzeptabel. „Steinzeit werden wir nicht tolerieren. Steinigen ist menschenrechtswidrig“, so Hartloff gegenüber der “B.Z.” (Berliner Zeitung).

Der Bayerische Innenminister hält dagegen: Scharia hat in unserer Rechtsordnung nichts zu suchen

Innenminister Joachim Herrmann hat den Vorschlag des rheinland-pfälzischen SPD-Justizministers scharf kritisiert: "Die Scharia hat in unserer Rechts- und Werteordnung nichts zu suchen. Wir stehen in Deutschland für eine offene und tolerante Gesellschaft, die durch unsere christlich-abendländische Kultur geprägt ist. Das dürfen wir weder preisgeben noch sonst relativieren."

Die Scharia stehe dagegen für menschenverachtende Strafen wie Steinigung und Hand abhacken. Sie verneint die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ignoriert selbstverständlichste Menschenrechte. "Forderungen nach einer Einführung der Scharia kann ich nur als gefährliche Schnapsidee bezeichnen. Sie laufen auch unseren Zielen nach Integration völlig zuwider. Menschen aus anderen Kulturkreisen müssen unsere Rechts- und Werteordnung in vollem Umfang akzeptieren. Die Scharia steht hierzu in krassem Widerspruch", so der Bayerische Innenminister Joachim Hermann (Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums PM 36/12 vom 03.02.12)

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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