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Reli-Pflicht?

Muslime verweigern den Religionsunterricht einer christlichen Schule

23.07.2011: Die Eltern einer Drittklässlerin aus Mönchengladbach klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW). Die evangelische Grundschule hatte die neunjährige Muslimin nicht – wie von den Eltern beantragt – vom evangelischen Religionsunterricht freigestellt, sondern sprach einen Schulverweis aus.

Eltern sind davon ausgegangen, dass Muslime vom Reli-Unterricht befreit werden

Die Neunjährige ist Muslimin Zeynep besucht die dritte Klasse der evangelischen Grundschule Pahlkestraße in Mönchengladbach-Rheydt. Nach einem Umzug der ebenfalls muslimischen Familie entschieden sich die Eltern für die nur 300 Meter entfernte Konfessionsschule. "Wir sind davon ausgegangen, dass die muslimischen Kinder automatisch vom Religionsunterricht befreit werden", sagt Zeyneps Vater. Doch dem ist nicht so: Die 75 muslimischen Kinder besuchen mit den 212 anderen Schülern den Religionsunterricht und Gottesdienste.

Muslimin wurde nach Rücksprache mit der Bezirkregierung von christlicher Schule verwiesen

Als Zeyneps Eltern ihre Tochter wenige Wochen nach Beginn des Schuljahres vom Religionsunterricht befreien lassen wollen, lehnt das die Schulleitung nach Rücksprache mit der Schulaufsicht und der Bezirksregierung ab. Nach einem Widerspruch der Eltern spricht sie einen Schulverweis aus.

Eltern verklagen nun das Land NRW

Jetzt haben die Eltern Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Der Fall könnte ein Präzedenzfall werden, sagen Experten. Zeynep besucht bis zur rechtlichen Klärung weiter die evangelische Grundschule an der Pahlkestraße. Vom Religionsunterricht ist sie solange befreit. Ihr Vater holt sie zweimal pro Woche vor den Stunden ab und bringt sie danach zurück.

Quelle: rp-online.de vom 23.07.2011

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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