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Aus Modellversuch «Islamkunde» wird Reli

NRW führt als erstes Bundesland islamischen Religionsunterricht ein

29.06.2011: Nordrhein-Westfalen (NRW) hat als erstes Bundesland ein Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach auf den Weg gebracht.

Der Düsseldorfer Landtag beriet am Mittwoch in erster Lesung eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes zum 1. August 2012, auf die sich rot-grüne Regierungskoalition und die CDU verständigt hatten. Damit soll der 1999 gestartete Modellversuch «Islamkunde» von einem bekenntnisorientierten Religionsunterricht in deutscher Sprache unter Schulaufsicht abgelöst werden.

Schulministerin spricht von «historischer Chance» für Toleranz und Integration

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) bezeichnete das eingeleitete Gesetzesverfahren als «historische Chance» und «entscheidenden Schritt für die Gleichstellung, die Toleranz und für die Integration unserer muslimischen Mitbürger in unserer Gesellschaft». Es gehe um ein in der Landesverfassung verankertes Grundrecht und um die Einführung eines «längst überfälligen und nachgefragten Schulfachs».

Da in Nordrhein-Westfalen bisher keine muslimische Organisation verfassungsrechtlich als Religionsgemeinschaft anerkannt ist, sieht eine bis 2018 befristete Übergangsvorschrift die Gründung eines Beirats vor, der bis dahin als Ansprechpartner der Landesregierung gegenübersteht. Dem achtköpfigen Gremium sollen vier vom Koordinationsrat der Muslime entsandte Vertreter sowie vier nicht organisierte Muslime angehören. Alle Mitglieder des Beirates müssen theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifiziert sein.

Da vor allem die Ausbildung der Lehrkräfte Zeit brauche, werde der islamische Religionsunterricht schrittweise eingeführt, teilte das Schulministerium mit. Mit einer flächendeckenden Versorgung sei daher weder in der laufenden noch in der folgenden Legislaturperiode zu rechnen.

In Deutschland leben nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge rund eine Million muslimische Schüler. In den meisten westdeutschen Bundesländern gibt es inzwischen Modellprojekte zum islamischen Religionsunterricht. Hauptproblem bei der Einführung als ordentliches Lehrfach, wie es das Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) vorsieht, ist hierbei bislang das Fehlen einer Autorität, die für die Muslime in dem jeweiligen Bundesland sprechen kann.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 29.06.2011 / epd

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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