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Befreiungspraxis an deutschen Schulen

Rechtsprofessorin rügt großzügige Ausnahmen für muslimische Schülerinnen

03.12.2010: Die Staatsrechtlerin Christine Langenfeld hat die großzügige Befreiungspraxis für muslimische Schülerinnen vom gemeinsamen Sportunterricht mit Jungen oder vom Schwimmen kritisiert.

Diese Ausnahmegenehmigungen auf Antrag der Eltern treffe auf etwa elf Prozent aller muslimischen Mädchen zu, sagte die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Göttingen am Donnerstagabend in Kassel. Sie könne sich nicht vorstellen, dass in all diesen Fällen ein echter Gewissenskonflikt vorliege, der nach dem Gesetz allein eine solche Ausnahme rechtfertigen würde.

Rechtswissenschaftlerin wirbt für islamischen Religionsunterricht

Die Rechtswissenschaftlerin warb für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts. Dieses Angebot würde erheblich zur Integration der in Deutschland lebenden Muslime beitragen. Ein solcher Unterricht könne helfen, Spannungen zwischen traditionalistischen Auffassungen und dem Grundgesetz auszugleichen und so einen Rückzug junger Muslime auf fundamentalistische Positionen verhindern. Langenfeld forderte, einen islamischen Religionsunterricht in den kommenden vier Jahren zu verwirklichen.

Die Lehrpläne für den Islamunterricht müssten in Deutschland erstellt und die Lehrer in Deutschland ausgebildet werden, erläuterte die Juristin. Der Unterricht müsse grundlegende Erziehungsziele beachten, so etwa die Akzeptanz der elementaren Grundsätze der deutschen Rechtsordnung. Die Rechtsprofessorin räumte allerdings ein, dass für die Einführung eines solchen Unterrichts bisher sowohl Ansprechpartner als auch Lehrer fehlten.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 03.12.2010 / epd

 

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