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                  Mai 1949: Konrad Adenauer verkündet das Grundgesetz, v.l..n...r.: 
                  Helene Weber (CDU), Hermann Schäfer (FDP), Konrad Adenauer 
                  (CDU), Adolf Schönfelder (SPD), Jean Stock (SPD) - Bundesbildstelle 
                  Bonn  | 
               
             
            Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik
            Am 23.05.1949 wird im 
              Rahmen einer Feierstunde vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates 
              in Bonn das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland durch 
              Konrad Adenauer verkündet. 
              In seiner Ansprache bedauert er, dass es keine Verfassung für 
              Gesamtdeutschland ist:  
            "Durch Kräfte, 
              die stärker sind als der Wille des deutschen Volkes, ist es 
              heute unmöglich gemacht, das ganze Deutschland zu einem Staat 
              zusammen zu fassen." 
            Mit 53 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen 
              wurde das Grundgesetz am 8.Mai 1949 verabschiedet. Am 23. Mai trat 
              es nach seiner Verkündigung um Mitternacht als Verfassungsgrundlage 
              der Bundesrepublik, die sich am 20. September 1949 konstituiert, 
              in Kraft.  
            Am 1. September 1948 
              trat in Bonn der Parlamentarische Rat zu seiner ersten Sitzung zusammen. 
              Das mit 61 Männern und vier Frauen besetzte Gremium sollte 
              ein Grundgesetz für einen künftigen westdeutschen Staat 
              ausarbeiten. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates wurde 
              Konrad Adenauer, der CDU-Chef der britischen Besatzungszone, gewählt. 
              Vorsitzender des Hauptarbeitsausschusses wurde Carlo Schmidt (SPD). 
               
            Es sollte aber keine 
              vollständige und endgültige Verfassung sein, um die deutsche 
              Einheit nicht zu gefährden. Aber es kam so. Noch im selben 
              Jahr wird aus der sowjetischen Besatzungszone 
              die DDR. Erst 1990 
              kommt es überraschend zur Wiedervereinigung. 
              Das Grundgesetz ist seitdem auch für die neuen Bundesländer 
              Rechtsgrundlage. 
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