Was bedeutet Meinungsfreiheit?
              Die Meinungsfreiheit 
                ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein Grundrecht 
                garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung 
                beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang 
                mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den 
                Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine Meinungsbildung 
                gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert 
                die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. 
                Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer 
                Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch 
                Zensur ausdrücklich verboten. 
              Rechtslage in Deutschland
              In Deutschland wird 
                die Meinungsfreiheit durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes 
                (GG) gewährleistet. 
              Wortlaut im Grundgesetz (Artikel 5)
              
                (1) Jeder hat das 
                  Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern 
                  und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen 
                  ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit 
                  der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 
                  Eine Zensur findet nicht statt. 
                (2) Diese Rechte 
                  finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, 
                  den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in 
                  dem Recht der persönlichen Ehre. 
               
              Grenzen der Meinungsfreiheit
              Beschränkungen 
                der Meinungsfreiheit dürfen keine abweichende Meinung unterbinden, 
                sondern nur zum Staatsschutz oder zum Schutz anderer wichtiger 
                Interessen wie dem Jugendschutz eingesetzt werden. Repression, 
                also Sanktionen nach erfolgter Meinungsäußerung, ist 
                meist nur zum Schutze höher- und gleichrangiger anderer Güter 
                erlaubt, aber nur auf der Basis eines ausreichend die Einschränkung 
                detaillierenden rechtmäßig verabschiedeten Gesetzes. 
              Beispiele für Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit
              
                -  
                  
Schutz der persönlichen 
                    Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung 
                 
                -  
                  
Weitergabe von 
                    als geheim klassifizierter Informationen 
                 
                -  
                  
 Grenzen der Sittlichkeit 
                    und des Jugendschutzes 
                 
                -  
                  
Öffentliche 
                    Sicherheit 
                 
                -  
                  
Unlauterer 
                    Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung 
                    eines Mitbewerbers 
                 
                -  
                  
Die 
                    nichtautorisierte Weitergabe urheberrechtlich geschützter 
                    Informationen (z.B. Art. 5 Abs. 2 S. 1 GG: Schranke der "allgemeinen 
                    Gesetze"; das Urheberrechtsgesetz ist ein solches Gesetz, 
                    da es nicht meinungsspezifisch wirkt) 
                 
                -  
                  
Volksverhetzung 
                    - Äußerungen, die den öffentlichen Frieden 
                    stören können (definiert in § 130 StGB. So 
                    stellt z.B. Absatz 4 die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung 
                    der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, 
                    die den öffentlichen Frieden in einer die Würde 
                    der Opfer verletzenden Weise stört, unter Strafe. 
                 
               
              Quelle: wikipedia.de 
              Autor dieser Webseite: 
                Uwe Schütz 
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