Was bedeutet Pressefreiheit?
            Pressefreiheit bezeichnet 
              das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien 
              auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte 
              Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit 
              soll die freie Meinungsbildung gewährleisten. 
            Pressefreiheit in Deutschland
            In Deutschland gewährleistet 
              Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 
              die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit 
              und der Informationsfreiheit: 
             
               
                Jeder 
                  hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei 
                  zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein 
                  zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.  
                  Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch 
                  Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet 
                  nicht statt.  
                  (Artikel 5 des Grundgesetzes) 
               
             
            Der Begriff der Presse 
              umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten 
              Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang. Inwieweit 
              Telemedien, beispielsweise Internet-Zeitungen, dem verfassungsrechtlichen 
              Presse- oder Rundfunkbegriff (und damit der Rundfunkfreiheit und 
              dem Rundfunkrecht) unterfallen, ist in der Fachliteratur umstritten.Einfachrechtliche 
              Regelungen des Presserechts finden sich insbesondere in den Landespressegesetzen. 
            Geschützt ist der 
              gesamte Vorgang von der Beschaffung der Information über die 
              Produktion bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Meinung, 
              sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe: Spiegel-Urteil und 
              Cicero-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung, 
              Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können; 
              zugleich, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis 
              gewahrt bleibt[3]. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen 
              seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe: Lebach-Urteil). 
              Das inhaltliche Niveau kann in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern 
              eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung 
              dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger ins Gewicht 
              fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die 
              öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von 
              Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische 
              Sorgfaltspflicht). 
            Anders als die Meinungsfreiheit 
              umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen 
              an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension bedeutet die Pressefreiheit 
              auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen 
              der Staat zum Beispiel durch Konzentrationskontrolle (siehe auch 
              Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, Medienpolitik) 
              sichern muss (vgl. Blinkfüer-Entscheidung). 
            Die Pressefreiheit konkretisiert 
              sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 
              53 StPO, § 383 ZPO) für Journalisten, die auch nur unter 
              erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist 
              der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert 
               private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne 
              staatlichen Einfluss Journalisten aus. Ein Pressestatus ist an bestimmte 
              Voraussetzungen geknüpft. 
            Deutsche Journalisten 
              beurteilen die Vorratsdatenspeicherung und Vorstöße bezüglich 
              staatlicher Online-Durchsuchungen derzeit sehr kritisch. Man befürchtet, 
              solche Neuerungen könnten insbesondere das Vertrauensverhältnis 
              von Informanten zu Journalisten stark beeinträchtigen. Damit 
              wäre die Möglichkeit zur kritischen Berichterstattung 
              in Deutschland empfindlich getroffen. Eine derartige Entwicklung 
              sei als Angriff auf die Pressefreiheit zu bewerten.[4] Auch das 
              Zweiklassensystem bezüglich der neuen Abhörrichtlinien 
              stößt auf Kritik. Während Geistliche, Strafverteidiger 
              und Abgeordnete in keinem Fall abgehört werden dürfen, 
              ist der Zugriff auf den Gesprächsinhalt bei Journalisten, Ärzten 
              und Anwälten nach richterlicher Genehmigung gestattet. 
            Entwickung der Pressefreiheit in den USA
            In den Vereinigten Staaten 
              von Amerika ist die Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit 
              seit 1789/91 durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten 
              Staaten (First Amendment) de jure offiziell uneingeschränkt; 
              die staatliche Nichteinmischung wird explizit gewährleistet 
              (Der Kongress wird kein Gesetz erlassen [
], das die 
              Freiheit der Rede [
] oder die der Presse einschränkt.). 
              Die Gründerväter der Vereinigten Staaten waren sich der 
              fundamentalen Bedeutung einer freien Presse für eine freiheitliche 
              Demokratie von Anfang an bewusst: Wäre es an mir zu entscheiden, 
              ob wir eine Regierung ohne Zeitungen oder Zeitungen ohne eine Regierung 
              haben sollten, sollte ich keinen Moment zögern, das Letztere 
              vorzuziehen, so Thomas Jefferson im Jahr 1787. 
            Im Zuge der Amerikanischen 
              Revolution deklarierte u. a. die Virginia Declaration of Rights 
              1776 die Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht, 
              1789 wurden die Pressefreiheit in die Bill of Rights der neu gegründeten 
              USA übernommen. 
            Auszüge aus wikipedia.de 
               
            Autor dieser Webseite: 
              Uwe Schütz 
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