Bildungspflicht
            Begriffserklärung
            Als Bildungspflicht wird 
              die Verpflichtung verstanden, sich intellektuell oder handwerklich 
              individuell zu bilden. Dabei ist im Gegensatz zur Schulpflicht nicht 
              vorgeschrieben, wie die Bildung erreicht wird. Entscheidend ist 
              in der Regel, dass Bildungsnachweise erbracht werden.  
            Bei einer gesetzlichen 
              Schulpflicht wie in Deutschland ist vorgeschrieben, dass genehmigte 
              Schulen besucht werden. Dabei gewährleistet der Schulbesuch 
              nicht zwingend, dass die Bildungsziele auch erreicht werden: Ist 
              die Altersgrenze für die Schulpflicht erreicht, ist ein Schulabgang 
              ohne Bildungsabschluss möglich.  
            In Staaten mit Bildungspflicht 
              ohne Schulgebäudezwang kann die Bildung ersatzweise außerhalb 
              von anerkannten Schuleinrichtungen durch Hausunterricht (auch Heimunterricht, 
              Domizilunterricht, Homeschooling) erbracht werden. Leistungsnachweise 
              werden in Form von Externisten-Prüfungen erbracht. Schulgebäudefreies 
              Lernen ist z.B. in der Schweiz, in Österreich, in Frankreich, 
              in Spanien, in den Benelux- und in den skandinavischen Ländern 
              m öglich. 
            Initiativen für Bildungspflicht statt Schulpflicht
            In Deutschland setzt 
              sich seit 2006 die Initiative Netzwerk Bildungsfreiheit für 
              eine Bildungspflicht für Kinder und Jugendliche anstelle der 
              Schulpflicht ein. Diesem Netzwerk sind z. B. der Bundesverband Natürlich 
              Lernen! e. V., die Stiftung Netzwerk Hochbegabung, das Europäische 
              Forum für Freiheit im Bildungswesen (effe), der Verein Schulbildung 
              in Familieninitiative e. V., die Initiative Deutschhilfe für 
              Ausländer und andere angeschlossen, sowie Universitätsprofessoren, 
              Pädagogen, Ärzte, Juristen, Psychologen, Therapeuten sowie 
              Eltern und Schüler aus dem religiösen bis alternativen 
              Lager der Homeschooler. 
            Befürworter der 
              Bildungspflicht berufen sich insbesondere auf den Artikel 26 (3) 
              der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem festgeschrieben 
              ist: Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Bildung 
              und Erziehung, die ihre Kinder erhalten sollen, zu wählen. 
              Die Initiative hat im Februar 2006 dem UN-Bildungskommissar Vernor 
              Muñoz auf seiner Reise durch Deutschland berichtet. 
            Ein weiterer Aspekt der 
              Befürworter der Bildungspflicht ist die Auswahl des sozialen 
              Umfelds für ihr Kind. Ohne diese Wahlmöglichkeit wäre 
              eine Erziehung als aktives Verhalten der Eltern nicht möglich. 
            Quelle: wikipedia.de 
            zurück 
              zum Kalenderblatt 
              über Schulpflicht 
            Autor 
              dieser Webseite: Uwe Schütz, 23.09.2017 
           |