Atomwaffensperrvertrag soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern
            Der Atomwaffensperrvertrag 
              (Non-Proliferation Treaty/NPT) regelt die Nichtverbreitung von Atomwaffen. 
              Es heißt darin, dass der Besitz von Atomwaffen auf die USA, 
              Russland, Frankreich, Großbritannien 
              und die Volksrepublik China beschränkt bleiben soll. 
              Der Vertrag verbietet es den fünf offiziellen Atommächten, 
              Nuklearwaffen, kein atomwaffenfähiges Material und die entsprechende 
              Technologie an andere weiterzugeben. 
            Der Atomwaffensperrvertrag 
              wurde am 1. Juli 1968 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien 
              unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Mittlerweile haben 188 Staaten 
              den Vertrag unterzeichnet, darunter auch die Volksrepublik China 
              und Frankreich (beide 1992). Der Vertrag war zunächst für 
              25 Jahre gültig. 1995 wurde er auf unbestimmte Zeit verlängert. 
            Unterzeichnerstaaten haben sich zur vollständigen Abrüstung 
              ihrer Atomwaffen verpflichtet
            Diese fünf offiziellen 
              Atommächte verpflichten sich im Atomwaffensperrvertrag auch, 
              eine vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen unter internationaler 
              Aufsicht vertraglich zu vereinbaren. Dieser Verpflichtung zur eigenen 
              und vollständigen Atomwaffenabrüstung aus Art.VI des Atomwaffensperrvertrags 
              ist bisher keiner der Unterzeichnerstaaten nachgekommen. 
            Diese bisherige Weigerung 
              der Atomwaffenstaaten, dieser Verpflichtung nachzukommen, kann für 
              andere Staatten das Motiv sein, nach Atomwaffen zu streben 
            
               
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                   Staaten, 
                    die im Besitz von Kernwaffen sind Grafik: wikipedia.de, public 
                    domain 
                     
                    Atommächte im Atomwaffensperrvertrag (China, Frankreich, 
                    Russland, UK, USA) 
                     
                    Atommächte außerhalb des Atomwaffensperrvertrags 
                    (Indien, Nordkorea, Pakistan) 
                     
                    Ungeklärter Status eines Atomwaffenprogramms (Israel) 
                     
                    Mitgliedsstaaten der Nuklearen Teilhabe innerhalb der Nato 
                    (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei) 
                     
                    Ehemalige Atommächte (Kazakhstan, Südafrika, Ukraine, 
                    Weißrussland) 
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            Die friedliche Nutzung der Kernenergie ist allen ausdrücklich 
              garantiert
            Unterzeichnerstaaten, 
              die keine Atomwaffen besitzen, ist die Unterstützung bei der 
              friedlichen Nutzung 
              der Kernenergie garantiert. Sie verpflichten sich, in Zusammenarbeit 
              mit der Internationalen Atomenergiebehörde Sicherheitsvorkehrungen 
              zu treffen, die den Bau von Atomwaffen verhindern sollen.  
             Inspekteure der Internationalen 
              Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sollen verhindern, dass 
              zivile Atomprogramme für militärische Zwecke missbraucht 
              werden. Das höchste Kontrollorgan der IAEO ist der Gouverneursrat. 
              Bei Verstößen beauftragt er den IAEO-Generaldirektor, 
              den Sicherheitsrat zu informieren. 
            Nordkorea ist 2003 aus dem Atomwaffensperrvertrag wieder 
              ausgetreten
            Nordkorea 
              ist dem Atomwaffensperrvertrag 1985 beigetreten, hat aber am 11. 
              Januar 2003 den Austritt erklärt. Nach jahrelangem Mutmaßen 
              über die geheimen Forschungsprogramme Nordkoreas zum Bau atomarer 
              Waffen hat die Regierung in Pjöngjang im Februar 2005 den Besitz 
              nuklearer Waffen bestätigt. Wie die staatliche Nachrichtenagentur 
              KCNA berichtet, dienten die Waffen der Selbstverteidigung des kommunistischen 
              Staates gegen die USA. 
            Nach Artikel 10 des Atomwaffensperrvertrags 
              darf jeder Unterzeichnerstaat aus dem Vertrag austreten, wenn es 
              seine «höchsten Interessen» gefährdet sieht 
             
            Indien, Pakistan und Israel haben gar nicht erst unterschrieben 
            
            Zu den nicht unterzeichnenden 
              Staaten gehört neben Indien und Pakistan auch 
              Israel. Indien und Pakistan haben ihren Besitz von Atomwaffen 
              durch Atomtests demonstriert. Israel hat den Besitz von Atomwaffen 
              bis 2006 weder dementiert noch bestätigt. Der israelische 
              Premierminister Ehud Olmert hat bei seinem Staatsbesuch im Dezember 
              2006 in Deutschland zumindest indirekt bestätigt, dass 
              Israel Atomwaffen besitzt.  
             
            Iran arbeitet an Urananreicherung
             Für Krisen sorgt 
              der Unterzeichnerstaat Iran, dem nachgesagt wird, nach einer Atombombe 
              zu streben. Teheran weigert sich, die Urananreicherung 
              einzustellen. 
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