Allgemeines
            Die NATO (north atlantic 
              treaty organisation), das Nordatlantische Bündnis, ist ein 
              Zusammenschluss souveräner Staaten, die entschlossen sind, 
              wesentliche sicherheits- und verteidigungspolitische Ziele gemeinsam 
              zu verfolgen. Beschlüsse des Bündnisses können nur 
              im Konsens erfolgen. Mitgliedstaaten behalten ihre volle Souveränität 
              und Unabhängigkeit. 
            Nordatlantikvertrag (North Atlantic 
              Treaty) 
            
               
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                   NATO-Gipfeltreffen 
                    im November 2002 in Prag (Tschechien) 
                    Deutschland ist mit 122 Mio. Euro und 18% des NATO-Militärhaushaltes 
                    nach den USA zweitgrößte Beitragszahler.  
                    Foto: public domain, wikipedia.de 
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            Die Parteien dieses Vertrags 
              bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze 
              der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern 
              und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die 
              Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, 
              die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person 
              und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie 
              sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nord-atlantischen 
              Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen 
              für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung 
              des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher 
              diesen Nordatlantikvertrag: 
            Artikel 1 
              Die Parteien verpflichten 
              sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, 
              jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf 
              friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die 
              Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und 
              sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung 
              oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten 
              Nationen nicht vereinbar sind. 
             (...) 
            Artikel 5 
              Die Parteien vereinbaren, 
              dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in 
              Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen 
              wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten 
              Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung 
              der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder 
              kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die 
              angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich 
              für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die 
              Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, 
              trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit 
              des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. 
              Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen 
              ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die 
              Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen 
              Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen 
              Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und 
              zu erhalten.  
            (Auszüge aus dem 
              NATO-Vertrag von Washington DC, 4. April 1949) 
            Mitglieder
            Die NATO hat zurzeit 
              32 Mitglieder (Stand 2024). Die zwölf Gründungsmitglieder 
               sie gehören seit 1949 der NATO an  sind Belgien, 
              Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, das 
              Königreich der Niederlande, Norwegen, Portugal, die Vereinigten 
              Staaten von Amerika sowie das Vereinigte Königreich.  
            Im Jahre 1952 traten 
              die Türkei und Griechenland der Organisation bei, und seit 
              1955 ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der NATO. Spanien 
              ist dem Bündnis 1982 beigetreten, und 1990 erfolgte die Ausdehnung 
              des Nordatlantikvertrages auf das gesamte Deutschland. 
            
               
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                   Ost-Erweiterung 
                    der NATO belastet das Verhältnis zu Russland:  
                    Dunkelblau: Mitgliedstaaten 
                    Hellblau: Beitrittskandidaten 
                    Grün: Zugesagte Einladung 
                    Rot: Kein Beitritt geplant 
                    Grau: Haltung zum Beitritt unbekannt 
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            Osterweiterung
            Auf dem NATO-Gipfel in 
              Madrid 1997 wurden erstmals Beitrittsverhandlungen mit den ehemaligen 
              Warschauer Pakt-Staaten Polen, Tschechien und Ungarn angeboten, 
              später folgten weitere osteuropäische Staaten. 
            Am 12. März 1999 
              traten Polen, Tschechien und Ungarn bei sowie am 29. März 2004 
              Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei 
              und Slowenien. 
            Beim NATO-Gipfel in Bukarest 
              im April 2008 wurde der Beitritt Albaniens und Kroatiens offiziell 
              beschlossen.[1] Ihr Beitritt wurde für den NATO-Gipfel im April 
              2009 in Kehl und Straßburg geplant, von allen NATO-Mitgliedern 
              ratifiziert[2] und am 1. April 2009 vollzogen. 
            Am 5. Juni 2017 trat 
              Montenegro 29. Mitgliedsland der NATO bei. Nach Einigung über 
              die Namensgebung trat Nordmazedonien am 27. März 2020 der NATO 
              als 30. Mitglied bei. Als Reaktion auf den Russischen Überfall 
              2022 auf die Ukraine kamen 2023 Finnland und 2024 Schweden hinzu. 
            Kriege
            
               
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                   Zeit 
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                   Name 
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                   Anmerkungen 
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                   1999 
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                   Bundesrepublik 
                    Jugoslawien (heute Serbien) 
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                  Es wurde weder ein Mitgliedstaat der NATO angegriffen, 
                  noch gab es eine Ermächtigung des UN-Sicherheitsrates, 
                  völkerrechtswidrig. 
                  Die Sprachregelung in Deutschland war, man müsse ein 
                  neues Auschwitz verhindern  | 
               
               
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                   Afghanistan 
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                Resolution 
                  1386 des UN-Sicherheitsrats | 
               
               
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                   Irak 
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                Die 
                  USA hatten vor dem Krieg vor dem UN-Sicherheitsrat ausgesagt, 
                  sie besäßen Beweise für irakische Massenvernichtungswaffen, 
                  die den Westen bedrohen. Doch diese Massenvernichtungswaffen 
                  gab es nicht. Die Militäroperation erfogte ohne Mandat 
                  des UN-Sicherheitsrates und ist völkerrechtswidrig. | 
               
              
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                   Libyen 
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                 UN-Resolution 
                  1973 die UN-Mitgliedsstaaten zur Einrichtung einer Flugverbotszone 
                  über Libyen unter Beachtung des allgemeinen Waffenembargos. 
                  Die NATO "erweiterte" um ihre Regime-Change-Operation 
                  (Sturz von Staatschef Ghadafi und stürzt das Land in ein 
                  Chaos, dass bis heute anhält. | 
               
             
            Gremien
            Nordatlantikrat (auch Nato-Rat genannt)
            Oberste Entscheidungsgremien 
              sind der Nordatlantikrat, der Verteidigungsplanungsausschuss und 
              die Nukleare Planungsgruppe. 
            Der Nordatlantikrat ist 
              das wichtigste Entscheidungsgremium. Er befasst sich mit allen Bereichen 
              der Bündnispolitik - mit Ausnahme der Verteidigungsplanung 
              und der Nuklearpolitik. Der Nordatlantikrat trifft sich in der Regel 
              einmal pro Woche auf Ebene der Ständigen Vertreter (Botschafter), 
              halbjährlich auf der Ebene der Außen- und Verteidigungsminister 
              sowie etwa alle drei Jahre auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs. 
            Der Verteidigungsplanungsausschuss 
              sowie die Nukleare Planungsgruppe treffen sich halbjährlich 
              auf Ebene der Verteidigungsminister sowie - in Vorbereitung auf 
              diese Sitzungen - auf Ebene der Ständigen Vertreter (Botschafter). 
            Militärausschuss
            Der Militärausschuss 
              ist das oberste militärische Gremium der NATO. Er untersteht 
              dem Nordatlantikrat, dem Verteidigungsplanungsausschuss sowie der 
              Nuklearen Planungsgruppe und berät diese in Fragen der Militärpolitik 
              und -strategie. Außerdem ist er für die Gesamtleitung 
              der militärischen Aufgaben des Bündnisses verantwortlich. 
              Er trifft sich einmal pro Woche auf Ebene der Nationalen Militärischen 
              Vertretern sowie dreimal jährlich auf Ebene der Generalstabschefs. 
            Diesen obersten Gremien 
              arbeiten etwa 340 nachgeordnete Gremien (Ausschüsse, Arbeitsgruppen 
              usw.) sowie der Internationale Stab und der Internationale Militärstab 
              zu. 
            Quellen: NATO und Auswärtiges 
              Amt der Bundesrepublik Deutschland 
            Seite erstellt am 30.03.2004 
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