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Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen zu

Was "gut" für das Kind ist, entscheiden die Eltern

welt.de: Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen zu

25.10.2010: Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen wegen der angeblichen Überforderung der Eltern zu. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung zutrifft, stellt sich die Frage, ob „mehr Staat“ bei der Kindererziehung wirklich eine Alternative sein kann. Dies ist mit einem klaren Nein zu beantworten, meint Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, in welt.de.

Das Grundgesetz garantiere das elterliche Erziehungsrecht als „natürliches Recht“. Was „gut“ für das Kind ist, entscheiden die Eltern. Diese Grundentscheidung beruhe darauf, dass die Interessen des Kindes regelmäßig am besten von den Eltern wahrgenommen werden, meint Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.

Der Staat wäre "eine gefährliche Supernanny"

Die Entscheidung, was gut für das Kind ist, muss den Eltern überlassen bleiben. Hätte der Staat die Kompetenz, zu bestimmen, was für das Kind „gut“ ist, wäre dies auch höchst problematisch, der die Erziehung könnte politisch indoktriniert werden. Denn es wäre inhaltlich nicht festgelegt, was der Staat für „gut“ halten darf. Dies könnte ebenso die Friedenserziehung sein wie eine Schießausbildung in der Schule. Die jeweilige Mehrheit würde entscheiden; die Orientierung am Status quo ist mehr als naiv.

Insoweit genügen mäßige Kenntnisse der jüngeren deutschen Geschichte, um festzustellen, dass „elterliches Versagen“ an bemerkenswerte Vorgänge anknüpfen kann – zum Beispiel der Stellung eines Ausreiseantrags in der früheren DDR, der zur Zwangsadoption führen konnte.

"Fehlleistungen sind kein Privileg von Unrechtsstaaten"

Solche Fehlleistungen sind kein Privileg von Unrechtsstaaten wie der DDR; auch demokratisch legitimierte Gesellschaften sind hier des Öfteren auf Abwege geraten. So sei beispielsweise an die Inuit-Kinder in Kanada erinnert, die ihren Eltern weggenommen wurden, um sie zwangsweise einer „christlichen“ Erziehung zuzuführen.

Das Elternrecht schließt auch die weltanschaulich-religiöse Erziehung ein

Besondere Bedeutung habe das Elternrecht bei der weltanschaulich-religiösen Erziehung, so Bader. Dies verlange die grundsätzliche Akzeptanz der religiösen Erziehungsvorstellungen der Eltern. Soweit der Staat gegensätzliche Vorstellungen durchsetzen wolle, sei er zunächst gut beraten, „keine Befehle zu geben, die voraussichtlich nicht befolgt werden“. Der Staat sei primär auf Einsicht und Kooperation der Betroffenen angewiesen, um die er sich durch Aufklärung und Gespräch bemühen muss, so Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.

Quelle: www.welt.de

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

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