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Rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren?

St. Pöltner Bischof Küng äußert sich dazu in einem Gastkommentar der Tagespost

20.11.07: „Gleichgeschlechtliche Paare können die für die Gesellschaft wichtigen Leistungen der Familie nicht erbringen, daher können ihnen vom Staat – wenn er gerecht sein will – auch nicht die der Ehe vorbehaltenen Rechte gewährt werden.“ Das stellte der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng in einem Gastbeitrag für die Tagespost fest.

Küng bezog sich auf den Vorwurf, homosexuell orientierte Menschen dürften nicht diskriminiert werden. Wichtig sei zu unterscheiden: „Einerseits ist es wichtig, jedem Menschen, selbstverständlich auch einem gleichgeschlechtlich empfindenden, Verständnis, Toleranz und Achtung entgegenzubringen, ihm auch die persönlichen Rechte zu sichern, sofern dadurch nicht die Rechte anderer bedroht sind.“

Andererseits sei es aber die Aufgabe des Staates, „die gesunde Entwicklung der Gesellschaft zu fördern“, unterstrich der Bischof. „Von zentraler Bedeutung ist in dieser Hinsicht die Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau.“

Gleichgeschlechtliche Paare können für die Gesellschaft wichtige Leistungen nicht erbringen

Mit gutem Grund seien in fast allen Rechtsordnungen der Welt Ehe und Familie mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet. Küng: „Es geht dabei um das Kindeswohl, um die Förderung der Widmung an die Familie und um die finanzielle Förderung beziehungsweise um die Sicherung des oft gemeinsam erarbeiteten oder ererbten Vermögens. Gleichgeschlechtliche Paare können die für die Gesellschaft wichtigen Leistungen der Familie nicht erbringen, daher können ihnen vom Staat – wenn er gerecht sein will – auch nicht die der Ehe vorbehaltenen Rechte gewährt werden.“

Der St. Pöltner Bischof warnte vor den Folgen einer rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Beziehungen mit der Ehe, nämlich die Forderung, Kinder zu adoptieren oder bei lesbischen Frauen eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. „Kinder brauchen aber für ihre Persönlichkeitsentwicklung Vater und Mutter“, unterstrich er.

Außerdem entstünden weitere Ungerechtigkeiten, bemerkte er. „Warum nicht auch die rechtliche Anerkennung jener ,Lebensgemeinschaften’, die zum Beispiel aus verwandtschaftlichen, beruflichen oder anderen Gründen eingegangen werden? Warum sollen nur jene Personen Sonderrechte erhalten, die eine geschlechtliche Beziehung haben?“

Bischof sieht zur Regelung homosexueller Paare keinen Handlungsbedarf

Der Bischof schloss mit den Worten: „Ein Handlungsbedarf zur Regelung homosexueller Partnerschaften besteht nicht, da die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten berechtigte Ansprüche bereits gewährleisten. Je mehr sich die staatliche Gesetzgebung von der in der Natur des Menschen verankerten Werteordnung entfernt, desto größer sind die Gefahren von Fehlentwicklungen, die sich daraus ergeben.“

Quelle: kath.net

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