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Alkoholverbot für Fahranfänger

Am 1. August tritt für Fahranfänger das totale Alkoholverbot in Kraft

30.07.07: Das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger tritt am 1. August 2007, 00.00 Uhr, in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die alkoholbedingten Unfälle durch ein Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu reduzieren. Bestraft werden kann, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Auf die Frage, ob im Einzelfall die Fahrsicherheit des Betroffenen beeinträchtigt war, kommt es dabei nicht an. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro sanktioniert, wobei im Regelfall eine Geldbuße von 125 Euro verhängt wird. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Ein Verstoß wird mit zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden. Außerdem ist eine Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich. "Durch diese Seminare sollen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, insbesondere dazu veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen", erläutert der Bayerische Innenstaatssekretär Schmid.

Schmid: "0 Promille ist wegen häufig tödlich endender Discofahrten"

"Damit ist der Bund einer langjährigen bayerischen Forderung nachgekommen, um dem nach wie vor hohen Unfallrisiko der jungen Fahrer zu begegnen. Allein schon wegen der häufig tödlich endenden Discofahrten ist das absolute Alkoholverbot am Steuer für die Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine klare und außerordentlich wichtige gesetzliche Regelung. Wer die Null Promille-Grenze missachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen", betont Innenstaatssekretär Georg Schmid in München.

Alkoholkonsum gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen

Alkoholkonsum gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Mehr als 13 % der Verkehrstoten im Jahr 2006 – in absoluten Zahlen 122 – kamen bei Alkoholunfällen in Bayern ums Leben. "Im Interesse der Verkehrssicherheit und natürlich auch im ureigensten Interesse sollte sich niemand alkoholisiert ans Steuer setzen. Die jungen Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind weit überproportional an den Unfällen beteiligt. Deshalb ist die Einführung des absoluten Alkoholverbots für diese Zielgruppe dringend notwendig. Ich freue mich, dass Umfragen bei den jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern eine hohe Akzeptanz des Alkoholverbots belegen", so Schmid.

Autor: Uwe Schütz, 30.07.2007

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