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Diskos mit Flatratesaufen können geschlossen werden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof gibt der Stadt Nürnberg recht

23.08.07: Diskotheken, die Jugendliche zum «Koma-Saufen» animieren, müssen mit der Schließung rechnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil der Stadt Nürnberg Recht gegeben, die am 27.Juli eine Disko versiegelt hatte, nachdem es dort immer wieder zu Alkoholexzessen und Ausschreitungen gekommen war (Az. 22 CS 07.1796).

Bayerischer Innenstaatssekretär begrüßt die Entscheidung

Innenstaatssekretär Georg Schmid begrüßte die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: "Besonders begrüße ich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ganz klar die Auffassung vertritt, dass die Abgabe beliebig vieler alkoholischer Getränke zu sehr niedrigen Preisen in Diskotheken eine Ermunterung junger Erwachsener zum Alkoholmissbrauch darstellen kann. Die Entscheidung bestärkt die Ordnungsbehörden im Freistaat, konsequent gegen Gastwirte und Diskothekenbetreiber vorzugehen, die sich auf Kosten der Gesundheit junger Menschen und ohne Rücksicht auf die Allgemeinheit mit billigem Alkohol höhere Einnahmen verschaffen wollen", so Schmid.

«Jam Club» in Nürnberg Kohlenhof war geschlossen worden

Der «Jam Club» in der Nürnberger Partymeile Kohlenhof war geschlossen worden, weil sich der Club nicht an eine «Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch» gehalten habe. 15 Nürnberger Diskos hatten sich bereits im April verpflichtet, nicht mehr für Partys mit billigen Drinks und für All-Inclusive-Veranstaltungen mit Freigetränken zu werben. Der Besitzer des «Jam Clubs» war bereits in der Vorinstanz mit seiner Klage gegen die Schließung gescheitert.

Quellen: Pressemitteilung des Bayer. Innenministeriums (PM 287/07 vom 22.08.07) und Jesus.de-Newsletter / epd

Autor: Uwe Schütz

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