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Überprüfung der Freisprüche

Bundesgerichtshof überprüft Urteile zum Berliner Ehrenmord

26.08.07: Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig über eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die zwei mitangeklagten Brüder, die im April 2006 vom Mord an ihrer Schwester Hatun Sürücü freigesprochen wurden. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte gegen die Freisprüche Revision eingelegt. Nur Ayhan, der jüngste Bruder, war in dem Prozess wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Selten hat ein Verbrechen ein derartigespolitisches Echo ausgelöst wie der «Ehrenmord» im Februar 2005 an Hatun Sürücü. Doch selbst zweieinhalb Jahre nach der Tat tut sich der Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg schwer, mit einer Gedenktafel an die 23-jährige Deutschtürkin zu erinnern. Die Tafel soll einer Sprecherin zufolge nun aber in Kürze am früheren Wohnhaus der jungen Frau angebracht werden.

Beweise für eine Mittäterschaft waren derzeit zu dünn

Für die Revisionsverhandlung hat der BGH einen Tag angesetzt. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, müsste der Prozess gegen die beiden älteren Brüder vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt werden. Berichten zufolge halten sie sich gegenwärtig in der Türkei auf. Für die Strafkammer des Landgerichts waren seinerzeit die Beweise für eine Mittäterschaft der beiden zu dünn.

Mordmotiv: Gekränkte Familienehre wegen des westlichen Lebensstils

Als Mordmotiv der bei Urteilsverkündung 20, 25 und 26 Jahre alten Brüder nannte die Staatsanwaltschaft gekränkte Familienehre wegen des westlichen Lebensstils Hatun Sürücüs. Dabei soll der älteste der drei, Mutlu, die Waffe besorgt und der mittlere, Alpaslan, nahe dem Tatort Schmiere gestanden haben. Erst bei Prozessauftakt nahm der jüngste die gesamte Schuld auf sich. Er soll wenige Tage vor der Tat gegenüber einer Freundin Hatun Sürücüs die Tat angekündigt haben. Die übrigen Familienmitglieder verweigerten die Aussage.

Mit 15 wurde Hatun Sürücü in der Türkei mit einem Cousin verheiratet

Hatun Sürücü wurde wie acht ihrer neun Geschwister in Deutschland geboren und wuchs in Berlin-Kreuzberg auf. Ihre kurdischen Eltern - ihr Vater starb Medienberichten zufolge vor wenigen Wochen in der Türkei - stammen aus Ostanatolien. Mit 15 Jahren wird sie vom Gymnasium genommen und wenig später in der Türkei mit einem Cousin verheiratet. Nach der Geburt ihres Sohnes Can 1999 weigert sie sich, in die Türkei zurückzukehren. Sie zieht aus der Wohnung ihrer Eltern in ein Wohnheim für minderjährige Mütter, legt ihre Kopfbedeckung ab und macht den Hauptschulabschluss nach. Später nimmt sie sich eine eigene Wohnung, absolviert erfolgreich eine Elektrikerlehre und steht 2005 kurz vor ihrer Gesellenprüfung.

Während der BGH über einen neuen Prozess zu entscheiden hat, lehnte das Landgericht es vor wenigen Tagen endgültig ab, das Sorgerecht des seit der Tat bei Pflegeltern lebenden Sohn Hatuns ihrer Schwester Arzu Sürücü zuzusprechen. Der leibliche Vater hat sich Berichten zufolge bislang offenbar nicht darum bemüht.

Über 40 muslimische »Ehrenmorde« in Deutschland

Über 40 sogenannte muslimische Ehrenmorde sind in den vergangenen Jahren in Deutschland registriert worden. Außerdem ist eine unbekannte Zahl von Mädchen in die Türkei gebracht worden. Aber erst die tödlichen Schüsse auf die junge, alleinerziehende Mutter Hatun Sürücü durch den jüngsten Bruder löste eine gesellschaftliche Debatte über die möglichen Ursachen aus. In Berlin etwa führte die Empörung über die Tat auch zur Einführung des schon länger diskutierten, aber ebenso umstrittenen Ethikunterrichtes als Pflichtfach in Berliner Schulen.

Laut der Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher (Bonn) leitet sich die "Familienehre" aber nicht aus dem Koran, sondern aus Traditionen ab.

Beratungsbedarf nimmt zu

In türkischen Organisationen und Medien hat der Ehrenmord dafür gesorgt, dass die Tabuthemen Gewalt in der Familie und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen öffentlich diskutiert werden. Auch Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening verzeichnet eine verstärkte Nachfrage türkischer und kurdischer Frauen nach Beratungsangeboten. Zudem hat sich eine Frauenhilfsorganisation gegründet, die mit ihrem Namen «Hatun und Can» an die Ermordete und ihren Sohn erinnert.

Quelle: Newsletter jesus.de / epd vom 26.08.2007

Autor: Uwe Schütz

 

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05.11.07: BGH bestätigt Urteil über Anstiftung zum Ehrenmord