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Das neue Elterngeld

Die Bundesregierung hat die Einführung des Elterngeldes beschlossen

15.06.2006: Die Bundesregierung hat die Einführung des Elterngeldes beschlossen und damit eines ihrer wichtigsten familienpolitischen Vorhaben auf den Weg gebracht. Bis zu 14 Monate lang sollen junge Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes aus dem Berufsleben aussteigen, 67 Prozent ihres bisherigen Nettogehaltes erhalten.

Mit dem Elterngeld will die Bundesregierung die unterdurchschnittliche Zahl der Geburten bei besser verdienenden Frauen und insbesondere bei Akademikerinnen, aufbessern, die bei Unterbrechung ihres Arbeitslebens durch ein Kind bisher die stärksten Einkommeneinbußen hatten.

Bundesfamilienministerin : «Schonraum für die Eltern»

Der Gesetzentwurf soll bereits in der kommenden Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Zustimmung gilt als sicher. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte in Berlin, jungen Vätern und Müttern werde damit ein «Schonraum» geboten, um sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr neu geborenes Kind zu nehmen. «Es steht 1:0 für Familien.»

Die Linkspartei sprach hingegen von einer «Mogelpackung», weil Geringverdienern durch den Wegfall des zweijährigen Erziehungsgeldes massive Verschlechterungen drohten. FDP und Grüne mahnten flankierende Maßnahmen zur Kinderbetreuung an.

Elterngeld : 67% des letzten Nettoeinkommens für 12 Monate

Vorgesehen ist, dass derjenige Elternteil, der für die Kinderbetreuung zu Hause bleibt, vom Staat 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens erhält. Als Berechnungsgrundlage wird das Einkommen der vergangenen zwölf Monate herangezogen. Pro Monat gibt es maximal 1800 Euro, Arbeitslose und Studenten bekommen einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird.

Zwei zusätzliche Monate für den anderen Elternteil, wenn er zuhause bleibt

Über den vollen Zeitraum von 14 Monaten wird das Elterngeld nur gezahlt, wenn der zweite Elternteil seinen Beruf ebenfalls für mindestens zwei Monate aufgibt. Ansonsten laufen die Zahlungen nach zwölf Monaten aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Elterngeld auf den doppelten Zeitraum zu strecken, wobei dann die monatliche Auszahlung halbiert wird.

Kritik von Gelb und Grün: Elterngeld nur sinnvoll, wenn Betreuung danach gesichert ist

Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina Lenke, beklagte das Fehlen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes. «Das Elterngeld macht nur Sinn, wenn gleichzeitig die Betreuung für Kinder nach dem ersten Lebensjahr gewährleistet ist.» Auch die Grünen erklärten, ohne eine gute Betreuungsinfrastruktur laufe die Förderung junger Familien ins Leere. Jörn Wunderlich von der Linksfraktion kritisierte zudem, für einkommensschwache Familien bedeute die Neuregelung eine reale Kürzung von zwei Jahren Erziehungsgeld auf maximal 14 Monate Elterngeld.

Kritik von PBC : Elterngeld ist unsozial

Scharfe Kritik kommt auch von der PBC. Der Landesvorsitzender von Mecklenburg-Vorpommern Christian Hauser sagt "Elterngeld ist asozial", weil es nicht die Bedürftigen mehr fördert, sondern die Besserverdienenden und Doppelverdiener. Wer vor dem Beginn des Mutterschutzes viel verdient hat, soll ein hohes Elterngeld erhalten und wer vorher wenig verdient hat, ein geringes Elterngeld. Dies bedeutet eine Umkehr des Sozialstaatsprinzips und kann damit nicht anders als asozial bewertet werden mehr

Autor: Uwe Schütz, 15.06.2006