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Fragebogenaktion bei Mitbürgern türkischer Herkunft

15.09.05 : Der Bayrische Innenminister Dr. Günther Beckstein zog kurz vor der Bundestagswahl am 18. September eine positive Bilanz über die Fragebogenaktion bezüglich der Staatsbürgerschaft bei Mitbürgern türkischer Herkunft.

Rücklaufquote von über 99 % erfreulich hoch

Dr. Günther Beckstein: "Mit über 99 % Rücklaufquote war die Aktion ein voller Erfolg! Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Behörden, die hierzu durch ihre vorbildliche Arbeit beigetragen haben. 38.000 Neubürger türkischer Herkunft haben mitgeteilt, dass sie ihre Heimatstaatsangehörigkeit nicht wieder erworben haben.

In Bayern wurden alle Mitbürger türkischer Herkunft angeschrieben, die seit dem 1. Januar 1998 im Freistaat eingebürgert worden waren und möglicherweise durch einen Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit seit dem 1. Januar 2000 ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Von den knapp 44.000 betroffenen Personen haben mittlerweile 99 % den bayerischen Behörden geantwortet. Rund 6000 (ca. 13,7 %) haben sich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt und einen ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel beantragt. In drei Viertel der Fälle halten die Betroffenen diesen bereits in ihren Händen. Die wenigen angeschriebenen Personen, die bislang nicht freiwillig geantwortet haben, werden derzeit zu einer persönlichen Vorsprache bei den Meldebehörden vorgeladen. Ihnen drohen Zwangs- und unter Umständen auch Bußgelder.

6.000 Personen verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit und dürfen nicht wählen

Rund 6.000 Personen haben erklärt, dass sie nach ihrer Einbürgerung in Deutschland wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben", sagte Beckstein. "Diese Personen dürfen an der Wahl nicht teilnehmen, weil sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch den Wiedererwerb der türkischen kraft Gesetzes verloren haben. Das gilt auch, wenn sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten. Jeder, der zwar im Melderegister als Deutscher geführt wird, dies in Wahrheit aber gar nicht ist, ist nicht wahlberechtigt. Wer dennoch wählt, macht sich strafbar". Der Minister verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass solche Fälle anhand der Wahllisten ermittelt werden können und zur Strafverfolgung führen.

"Nach der erfolgreichen Fragebogenaktion steht jetzt fest, dass das Ergebnis bei Bundestagswahlen im Freistaat nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass Nichtwahlberechtigte in großer Zahl an der Wahl teilnehmen können", zeigte sich Beckstein erfreut.

Jeder, der eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert seine deutsche

Der Minister wies in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass jeder, der eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, seine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verliert, sofern ihm nicht die deutschen Behörden die Genehmigung für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt haben.

Den konsularischen Vertretungen sei schon im Jahr 2.000 die Rechtsänderung im Staatsangehörigkeitsgesetz und ihre Auswirkungen bekannt gewesen. Gleichwohl haben die konsularischen Vertretungen der Türkei vielfach bei der Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 01.01.2000 mitgewirkt und ganz offensichtlich nicht hinreichend über die negativen Rechtsfolgen informiert. Dazu lägen Hinweise von Betroffenen vor.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums PM 404/05 vom 15.09.05

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