AREF-Startseite

AREF-News

Gegenwind aus den eigenen Reihen

Fraktionschefin der Grünen gegen Abtreibungspolitik ihrer Partei

Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Foto: bundestag.de

Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, hat sich bezüglich Abtreibung vom Wahlprogramm 2005 ihrer Partei distanziert.

In einem Interview mit der in Bonn erscheinenden Wochenzeitung Rheinischer Merkur (Ausgabe vom 25. August 2005) sagte sie, es sei "widersprüchlich", wenn die Grünen den Embryo zwar vor dem Klonforscher aber nicht vor einer Abtreibung schützen wollten. Schwangerschaftsabbrüche seien nach wie vor "in unserem Land nicht erlaubt".

Katrin Göring-Eckardt reagierte damit auf Forderungen im Wahlprogramm der Grünen, ein Recht auf Abtreibung bzw. "Recht auf reproduktive Selbstbestimmung" einzuführen. "Für mich persönlich, als Christin, kommt Abtreibung nicht in Frage", sagte die Politikerin. Sie ist seit 1998 Bundestagsabgeordnete in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Gesundheits- und Rentenpolitische Sprecherin sowie Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, seit Oktober 2002 raktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied der EKD-Synode.

Die 1966 in Friedrichroda (Thüringen) geboren Katrin Göring-Eckardt hat Abitur und Theologiestudium (ohne Abschluss), ist verheiratet und hat zwei Söhne.

Recht auf reproduktive Selbstbestimmung?

Im Wahlprogramm 2005 Bündnis 90/Die Grünen heißt es zum Thema Abtreibung auf Seite 86:

"Recht auf reproduktive Selbstbestimmung

Wir wollen das Recht der Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben sichern und fördern. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass ihr Recht, sich ohne äußeren Druck für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gewahrt bleibt. Frauen brauchen in diesen Grenzsituationen Unterstützung und keinen Druck, auch nicht durch das Strafrecht. Das Selbstbestimmungsrecht heißt für uns aber auch, bei der Finanzierung der Fortpflanzungsmedizin nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Frauen zu unterscheiden. Schwangere müssen auch zukünftig das Recht haben, vorgeburtliche Gentests abzulehnen. Medizinische Aufklärung und Beratung – auch psychosoziale Beratung, wenn ein Test eine Behinderung des Ungeborenen diagnostiziert – wollen wir dringend verbessern."

Zitat aus Wahlprogramm 2005 Bündnis 90 / Die Grünen, S. 86

Autor: Uwe Schütz

mehr bei uns:
ai - Menschenrechte auch für Ungeborene ?
Was steht im §218 / Strafgesetzbuch gemäß Novellierung 1995 ?
1993 : Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Sprachverwirrung
Testfragen : Bin ich über das deutsche Abtreibungsrecht gut informiert ?

Das Menschenbild von Bündnis 90 / Die Grünen
1980: Gründung der "Grünen" als Bundespartei