Kinderförderungsgesetz verfassungswidrig?
             Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung mit großer Sorge
            19.11.2008: Nach dem Bundestag hat am 7. November 2008 auch der 
              Bundesrat dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zugestimmt. 
              Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung in der Familienpolitik 
              mit großer Sorge. Nach dem Betreuungsgeld sehen viele nun 
              auch in der einseitigen Subventionierung des Krippenausbaus Grundrechte 
              verletzt.  
            "Ein Kind unter drei Jahren ist in einer Tageseinrichtung 
              zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbsarbeit 
              nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend 
              sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung 
              oder Hochschulausbildung befinden." Das Familiennetzwerk weißt 
              in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits heute bei Alleinerziehenden 
              das Arbeitslosengeld gekürzt/gestrichen, wenn sie ihr Kind 
              nicht in einer Krippe anmelden und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht 
              ganztägig zur Verfügung stehen. 
            12.000.000.000 Euro für Krippenbetreuung - 0 Euro für 
              Betreuung in Familie
            Bis 2013 investiert der Bund 4 Milliarden Euro und die Länder 
              8 Milliarden Euro, um bis Mitte 2013 insgesamt 750.000 neue Krippenplätze 
              zu schaffen. Legt man nur die Betriebskosten zugrunde, liegen die 
              monatlichen Kosten bei ca. 1000 Euro pro Krippenplatz.  
            Während für den Ausbau der außerfamiliären 
              Kinderbetreuung bereits ab 2008 Gelder bereitgestellt werden, ist 
              es erst ab 2013 vorgesehen, ein Betreuungsgeld für diejenigen 
              Eltern einzuführen, die ihr Kind zu Hause betreuen und bilden 
              wollen. Dies ist jedoch noch umstritten. 
            Eine Politik, die die Kindererziehung in Krippen materiell stärker 
              fördert als diejenige zu Hause, berührt das Grundrecht 
              der Eltern
            Der frühere Bundesrichter Prof. Dr. Jentsch sagt dazu: "Zweifellos 
              sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst 
              ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder, 
              die das Grundgesetz 
              (Artikel 6, Abs. 2) verbürgt, durch eine Politik, die die 
              Kindererziehung in Krippen materiell stärker fördert als 
              diejenige zu Hause, nachhaltig berührt. Indem die Politik mögliche 
              Erziehungskonzepte und Entscheidungen unterschiedlich fördert, 
              greift sie damit zugleich in den Grundsatz der Gleichbehandlung 
              ein." 
            Dieser Paradigmenwechsel in der Familienpolitik ist verfassungswidrig
            Der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof sagte in einem 
              Vortrag bei Schott am 15.4.2008, dass dieser Paradigmenwechsel in 
              der Familienpolitik verfassungswidrig sei. Außerdem gehe die 
              fehlende Wahlfreiheit mit dem Grundgesetz nicht konform. 
            In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder 
              nicht zu stabilen Menschen
            Kinderpsychologe Wolfgang Bergmann warnt vor dem derzeitigen Trend, 
              Kinder möglichst schnell und möglichst lange abzugeben. 
              Die Frage darf nicht lauten: Wie kriegen wir die Frauen nach der 
              Geburt schnellstmöglich wieder in das Berufsleben zurück. 
              Hinter dieser Fragestellung steckt ein Denkmuster, das ich für 
              völlig falsch halte. Es geht nämlich davon aus, dass ein 
              Kind eine Belastung und eine Behinderung für die Mutter ist. 
              In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder 
              sicherlich innerlich nicht zu stabilen Menschen. Dafür werden 
              wir in 20 Jahren eine sehr hohe Rechnung zahlen." 
            Deutscher Familienverband: Gesetz gefährdet die gesunde Entwicklung 
              des Kindes 
            Bereits im April warnte der Deutsche Familienverband vor dem Kinderförderungsgesetz 
              gewarnt, da die von der Bundesregierung angestrebte Krippeninitiative 
              von der Grundannahme ausgehe, dass bereits sehr kleine Kinder in 
              öffentlicher Verantwortung besser aufgehoben sind und besser 
              gefördert werden als in den Familien. 
            Dieses Gesetz gefährde nach international wissenschaftlicher 
              Erkenntnis die gesunde Entwicklung des Kindes und ist ein weiterer 
              Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern und eigentlich verfassungswidrig. 
              Denn durch den in den letzten Jahren entstandenen ökonomischen 
              Zwang der Doppelerwerbstätigkeit von Eltern, bei gleichzeitiger 
              Bevorzugung einer Betreuungsform durch staatliche Subventionierung, 
              wird der Angriff auf die Freiheit mehr als deutlich. 
            Nur der Bundespräsident kann das Gesetz noch stoppen
            Nur die Unterschrift des Bundespräsidenten trennt dieses Gesetz 
              von seinem In Kraft treten. Maria Steuer, Vorstand Familiennetzwerk, 
              ruft jetzt dazu auf, per Brief, Fax oder eMail dem Bundespräsidenten 
              die Bedenken gegen diesen umfassenden "Erziehungsanspruch" 
              des Staates mitzuteilen und a ihn zu appellieren, diesem Gesetz 
              seine Zustimmung zu verweigern. Hier ihr Vorschlag 
              für Brief an Bundespräsidenten 
            Autor: Uwe Schütz 
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