Vier Milliarden für jedes dritte Kind 
              unter drei
            Bundesrat stimmt Kinderförderungsgesetz zu
             12.11.2008: Der Bundesrat hat am 07.11.2008 dem Kinderförderungsgesetz 
              zugestimmt. Damit fiel die letzte gesetzgeberische Hürde auf 
              dem Weg, im Jahr 2013 bundesweit für jedes dritte Kind unter 
              drei Jahren einen Platz in der Kita oder in der Tagespflege zu schaffen. 
              Das Gesetz soll spätestens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. 
              Das KiföG soll den Ausbau eines "qualitativ hochwertigen 
              Betreuungsangebotes" beschleunigen und so "den Eltern 
              echte Wahlmöglichkeiten eröffnen".  
            Ursula v. d. Leyen: "Der Weg für eine gute Kinderbetreuung 
              ist frei"
            "Die Länder stehen zu unserer Vereinbarung, den Ausbau 
              der Kinderbetreuung in Deutschland zügig voran zu bringen", 
              begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren, 
              Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die heutige Zustimmung 
              des Bundesrates zum Kinderförderungsgesetz (KiföG). 
            Nach der gemeinsamen Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunalen 
              Spitzenverbänden am 2. April 2007 ist die Umsetzung in Rekordzeit 
              gelungen. "Ein großer Erfolg, auf den wir stolz sein 
              können und den Bund, Länder und Gemeinden nur mit einer 
              gemeinsamen Kraftanstrengung unternehmen konnten", so die Ministerin. 
              Im Verfahren zum Ausbau der Kinderbetreuung hatten sich Bund und 
              Länder bis Ende des Jahres Zeit gegeben, um die notwendigen 
              gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Von der Leyen: "Mit dem 
              Beschluss des Bundesrates wurde heute die letzte Verpflichtung aus 
              den Bund-Länder-Vereinbarungen erfüllt. Die Investitionsmittel 
              in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind endgültig und unwiderruflich 
              frei für die Länder." 
            Mittel stehen bereit
            Bereits seit diesem Jahr sind die nötigen Mittel für 
              Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs und Renovierungsmaßnahmen 
              verfügbar. "Fast alle Bundesländer haben die ihnen 
              zugewiesenen Budgets für dieses Jahr bereits ausgeschöpft. 
              Die Mittel werden sowohl von den neuen als auch von den alten Bundesländern 
              abgerufen. Das zeigt mir: Überall im Land werden Betreuungsplätze 
              geschaffen", so von der Leyen. 
            Die Geschwindigkeit in den Ländern ist unterschiedlich. So 
              sind Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Sachsen 
              derzeit besonders aktiv, während andere Bundesländer eine 
              längere Vorlaufzeit brauchten. Von der Leyen: "Wir sind 
              mit den Ländern ständig im Kontakt und beobachten, dass 
              sich der Mittelabruf dynamisch fortsetzt. Denn eines ist uns allen 
              auch klar: Jetzt geht die Arbeit erst richtig los." 
            Deutscher Bundestag hatte das KiföG im September verabschiedet
            Der Deutsche Bundestag hatte das KiföG am 26. September 2008 
              verabschiedet.Mit dem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus weiter 
              erhöht. Die im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) 
              erweiterten Bedarfskriterien für die Ausbauphase bis zum 31. 
              Juli 2013 eröffnen noch mehr Kindern als bisher ein Angebot 
              auf frühe Förderung. Profitieren werden insbesondere Kinder, 
              die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders 
              brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen 
              gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, 
              die Arbeit suchen. 
            Ab dem 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz 
              für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt 
              werden. 
            Bund unterstützt Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden 
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            Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die 
              Finanzierung geeinigt. Der Bund unterstützt den Ausbau bis 
              2013 zu einem Drittel mit insgesamt vier Milliarden Euro. Für 
              die notwendigen Mittel für Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen 
              in Höhe von 2,15 Milliarden Euro errichtet. Dies ist im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz 
              vom 18. Dezember 2007 geregelt. Inzwischen haben alle Bundesländer 
              Richtlinien zur Förderung dieser Investitionsmaßnahmen 
              erlassen und ihren Bedarf aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau 
              für das Jahr 2008 angemeldet. Zur Unterstützung bei den 
              Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und dauerhaft 
              jährlich mit 770 Millionen Euro ab 2013 sieht das KiföG 
              die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz vor. 
            Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot 
              und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb soll 
              ein Drittel der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. 
              Dazu werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter ohne Qualifikation 
              darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. 
              Darüber hinaus soll die Bezahlung leistungsgerecht sein. 
            Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, 
              die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen 
              betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung 
              (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. 
            CDU:"Union ist Motor einer modernen Familienpolitik"
             Zur Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) 
              durch den Bundestag erklärte der Generalsekretär der CDU 
              Deutschlands, Ronald Pofalla: Union ist verlässlicher Partner 
              der Familien. 
            Mit der heutigen Entscheidung wird einmal mehr deutlich: Die Union 
              ist Motor einer modernen Familienpolitik in Deutschland. Mit der 
              CDU haben Mütter und Väter einen verlässlichen Partner 
              an ihrer Seite. 
               
              Damit werde der Wunsch vieler Frauen und Männer, Familie und 
              Beruf miteinander zu vereinbaren, nachhaltig unterstützt. Mehr 
              Plätze in Kitas und bei Tagesmüttern schafften endlich 
              eine echte Wahlfreiheit für Eltern. Das ist ein klares 
              Signal für die Familien in Deutschland. Sie sind der Kern unserer 
              Gesellschaft und müssen mit allen Kräften unterstützt 
              werden. 
            Autor: Uwe Schütz 
            Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, 
              Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de 
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