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Neuordnung für Gottesdienst

Mit großer Mehrheit stimmten die Synodalen der Kurhessische Kirche für Segnung von homosexuellen Paaren im Gottesdienst

23.11.2011: In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck können sich von nun an gleichgeschlechtliche Paare im Gottesdienst segnen lassen. Mit großer Mehrheit ( 5 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen) stimmten die 95 Synodalen der rund eine Million Christen zählenden Landeskirche am heutigen Mittwoch in Hofgeismar für diese Neuordnung. Eine solche Praxis ist damit in zehn der 22 Mitgliedskirchen der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) möglich.

Bisher war die Segnung nur im Rahmen der Seelsorge möglich

Bischof Martin Hein erinnerte daran, dass das Thema die kurhessische Kirche schon seit fast 20 Jahrenan begleite. Bislang war die Segnung nur im Rahmen der Seelsorge möglich.

Voraussetzung einer Segnung im Gottesdienst ist neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass mindestens einer der Partner evangelisch ist, heißt es in dem Beschluss. Pfarrer dürfen zu einer solchen Handlung nicht gezwungen werden.

Grundsätzlich betonen die evangelischen Kirchen, dass es zwar mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare geben müsse, diese aber nicht mit der Ehe identisch sein dürften. Die katholische Kirche lehnt die Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau klar ab.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 23.11.2011 / epd

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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