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Verzicht auf Privatsphäre

Mehrere US-Bürger haben Google wegen Datenschutz-Mängeln verklagt

16.08.2013: "Wer ein E-Mail an einen Gmail-Nutzer schickt, verzichtet auf Privatsphäre", schreibt der Heise-Verlag in seinem Online-Newsticker. Diesen Standpunkt habe Gmail-Betreiber Google Inc. offiziell in einer Eingabe bei Gericht vertreten.

Google scannt die e-Mails aller Gmail-Postfächer zu Werbezwecken

Anlass für das Verfahren ist, dass Google E-Mails scannt und ihre Inhalte auswertet. Dies dient nicht nur der Spamfilterung, sondern auch der zielgerichteten Platzierung von Werbung. Mehrere US-Bürger haben Google deswegen verklagt und monieren die Verletzung mehrere Gesetze, darunter auch solche gegen illegales Abhören. Insgesamt gäbe es sechs Klagen in fünf US-Bundesstaaten, die nun gemeinsam vor dem Bundesbezirksgericht im nördlichen Kalifornien geführt werden (Google Inc Gmail Litigation 5:13-md-02430).

Google verlangt Abweisung der Klage, weil Nutzer den Bedingungen zugestimmt haben

Google verlangt, dass die Klage abgewiesen wird. Einige der angeführten Gesetze sind aus Sicht der Google-Advokaten nicht anwendbar oder enthalten einschlägige Ausnahmen. Im Übrigen hätten jene Kläger, die Inhaber eines Gmail-Kontos sind, der Auswertung explizit zugestimmt. So weit eine gewöhnliche Argumentation vor Gericht.

Das Scannen von e-Mail betrifft jedoch auch bei Google eingehende e-Mails

Aufmerksamkeit erregt die Argumentation in Bezug auf Dritte, die E-Mails geschickt haben, welche in Gmail-Konten gelandet sind. "Während die Nicht-Gmail-nutzenden Kläger nicht an Googles Vertragsbedingungen gebunden sind, haben sie trotzdem implizit Googles Praxis zugestimmt aufgrund der Tatsache, dass alle Nutzer von E-Mail notwendigerweise erwarten müssen, dass ihre E-Mails (automatisch verarbeitet werden)." Im Übrigen hätten sie nach eigenen Angaben von Googles Mitlesen gewusst und dennoch weiterhin Nachrichten übermittelt.

Google vergleicht das Scannen mit dem Öffnen von Briefpost durch eine Assistentin

Google vergleicht das eigene Scannen mit dem Öffnen der Post durch eine Sekretärin und beruft sich außerdem auf das 1979 ergangene Urteil des Obersten Gerichtshof im Fall Smith v. Maryland. Dort hatte der Oberste Gerichtshof festgehalten, dass die behördliche Speicherung aller Telefonnummern, die von einem Anschluss aus gewählt werden, keinen gerichtlichen Beschluss erfordert. Denn diese Daten würden sowieso auch von der Telefongesellschaft gespeichert, womit der Kunde "keine vernünftige Erwartung von Privatsphäre" haben könne. Der Anschlussinhaber würde die gerufenen Telefonnummern freiwillig der Telefongesellschaft und damit deren Systemen "im normalen Geschäftsablauf" übermitteln.

Dieses Privileg will nun Google auch für sich in Anspruch nehmen und führt aus, dass der "normale Geschäftsablauf" kein objektiver Maßstab sei. Vielmehr liege es dem Betreiber eines Kommunikationssystems frei, den "normalen Geschäftsablauf" für sich selbst zu definieren. Und bei Google umfasse das eben das Mitlesen von E-Mails. Dass der Präzedenzfall Smith v. Maryland gar nichts mit den Inhalten der Telefonate zu tun hatte, sondern nur mit deren Adressierung, und dass man an der Zieladresse oft gar nicht erkennen kann, dass eine E-Mail bei Gmail landen wird, lässt der Datenkonzern unter den Tisch fallen.

Ein Google-Sprecher weist die Darstellung des Heise-Verlags zurück

Update 12:30 Uhr: Ein Google-Sprecher weist die Darstellung gegenüber heise online als "nicht zutreffend" zurück und betont, das Zitat bezüglich der Privatsphäre stamme aus einem Fall des Jahres 1979. "Es nun derart darzustellen, dass uns Datenschutz nicht wichtig wäre, ist irreführend", sagte der Sprecher. "Wir nehmen die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer sehr ernst. Jüngste Berichte, die das Gegenteil behaupten, stimmen schlicht und ergreifend nicht." Die in Gmail integrierten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen "greifen, ganz gleich, wer eine Mail an einen Gmail-Nutzer schickt". (Daniel AJ Sokolov)

Quelle: heise.de

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz