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IGFM: Verweigerung medizinischer Behandlung kommt Hinrichtung gleich

Pakistan: Inhaftierter Christ durch unterlassene Hilfeleistung gestorben

14.09.2011: In der Islamischen Republik Pakistan ist ein dreißigjähriger Christ, der wegen Blasphemie zu zweimal lebenslänglicher Gefängnisstrafe verurteilt war, im Gefängnishospital von Lahore, nachdem im über Monate die medizinische Behandlung verweigert worden war.

Wie jetzt bekannt wurde verstarb der dreißigjährige Aslam Masih am 9. September 2011 nachdem ihm über Monate die medizinische Behandlung verweigert wurde. Erst vor zwei Monaten wurde er in das Gefängnishospital, das jedoch über keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten verfügt, eingeliefert. Trotz seiner Einlieferung am 9. September in das Krankenhaus von Lahore verstarb er noch am selben Tag. Das Gefängnispersonal begründete die Verweigerung der Verlegung mit „Sicherheitsbedenken“. CLAAS, eine lokale Partnerorganisation der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), nahm den Leichnam in Empfang, da die Familie des Verstorbenen nicht auffindbar ist. Die IGFM betrachtet den Todesfall als eine Bestätigung für eine „verstärkte und bewusste Diskriminierung von Christen“.

Aslam Masih verbüßte eine zweimal lebenslange Haftstrafe

Der junge Aslam Masih, ein pakistanischer Christ, wurde auf Basis des pakistanischen Blasphemiegesetzes inhaftiert und zu einer zweimal lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Die pakistanische Menschenrechtsorganisation CLAAS, lokaler Partner der IGFM, betreut 15 aufgrund von Blasphemie Inhaftierte, darunter Aslam Masih. Vertreter der Organisation besuchten ihn im Juli 2011 im Gefängnis von Lahore und beschrieben den Zustand Masihs als „durch Krankheit geschwächt und mental verwirrt“. Da er seit über zwei Jahren im Gefängnis einsitze, seine Familie ihn aber nie besuche, sei dies nicht verwunderlich, so Vertreter der IGFM. Über den Zustand des Gefangenen besorgt, forderte CLAAS den Leiter des Gefängnisses, Gulzar Butt, auf, Aslam Masih in ein Krankenhaus zu verlegen, um dort die Behandlung sicherzustellen. Dieses Ersuchen wurde aber abgelehnt, da die „Sicherheitslage dies nicht erlaube“.

Die IGFM sieht in dem pakistanischen Blasphemiegesetz einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte

In Pakistan verbietet dieses umstrittene Gesetz unter Androhung der Todesstrafe abwertende Äußerungen über den Islam. Insbesondere in den 1980er Jahren wurde das Gesetz massiv verschärft und die Islamisierung des Landes weiter vorangetrieben. Artikel 295-B und -C des pakistanischen Strafgesetzbuches bedrohen Blasphemie gegen den Islam mit lebenslanger Haft und der Todesstrafe:

Artikel 295-B, Schändung etc. von Ausgaben des Heiligen Korans
Wer auch immer eine Ausgabe des Heiligen Korans oder einen Auszug daraus willentlich schändet, beschädigt oder entweiht oder in irgendeiner herabwürdigenden Weise oder für irgendeinen ungesetzlichen Zweck verwendet, wird mit lebenslanger Haft bestraft.

Artikel 295-C, Verwendung herabsetzender Bemerkungen etc. mit Bezug auf den Heiligen Propheten
Wer auch immer mit Worten, entweder gesprochen oder geschrieben, oder durch sichtbare Darstellung oder jegliche Unterstellung, Anspielung oder versteckte Andeutung, direkt oder indirekt, den heiligen Namen des Heiligen Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm) schändet, wird mit dem Tod bestraft oder lebenslanger Haft, und wird außerdem zu einer Geldstrafe verpflichtet.

Die IGFM kritisiert das Blasphemie-Gesetz, und sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte und den auch von Pakistan ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Trotz internationaler Verpflichtungen sind Verurteilungen wegen Blasphemie an der Tagesordnung. Es liegen jedoch keine Informationen über eine tatsächliche Vollstreckung der Todesstrafe vor. Todesfälle durch Ausschreitungen extremistischer Muslime sind aber keine Seltenheit.

Quelle: IGFM-Pressemitteilung vom 14. September 2011

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz